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Strafantrag beim ICC in Den Haag


macht das Sinn, wie geht das?

Eigentlich ist solch ein Antrag nur sinnvoll für Justizopfer, die den ordentlichen Rechtsweg im Heimatland ausgeschöpft haben. Selbst wenn dieser, wie in dieser BRD, von ebenfalls kriminell agierenden Richter, bis hin zu den höchsten Gerichten des Landes, verhindert, blockiert und boykottiert wird. Aber bei Gefahr im Verzuge, wie es gerade in der BRD durch den Aufbau einer neuen Diktatur geschieht, kann es auch sinnvoll sein, beim Internationalen Strafgerichtshof (im folgenden ICC, International Criminal Court, genannt) Strafantrag gegen die involvierten Personen der BRD einzureichen. Ich möchte hier versuchen, die dazu notwendigen Informationen zusammen zu tragen. Als erstes hier einmal der Link zum ICC. In diesem, hier verlinkten Dokument, findet man eine Ausarbeitung zum römischen Statut und zum Völkerstrafrecht durch den deutschen Bundestag. Das Dokument habe ich selber noch nicht durchgearbeitet, aber als PDF-Datei gesichert.

Ein Strafantrag meinerseits ist bereits in Arbeit, aber leider nicht so schnell fertig zu stellen, da ich ja nicht nur den Strafantrag, sondern auch alle Beweisdokumente ins englische übersetzen muss.


Inhaltsverzeichnis

 


Gerichtssprache beim ICC

Die Gerichtsprachen beim ICC sind ausschließlich Englisch und Französisch. Strafanträge und Eingaben sind ausschließlich in diesen Sprachen einzureichen. Der ICC in Den Haag wird Eingaben in allen anderen schlimmstensfalls einfach nicht berücksichtigen.

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Nach welchem Recht urteilt der ICC?

Der ICC urteilt ausschließlich nach dem römischen Statut. Das Rom-Statut, (Rome Statute of the International Criminal Court), auchgenannt das römische Statut des internationalen Strafgerichtshofs von Den Haag, vom 17. Juli 1998, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes geschaffen worden ist. Naheres dazu kann man auch hier nachlesen (in deutsch). Auf die wichtigsten Punkte zu diesem Recht werde ich weiter unten mit Beispielen eingehen.
Römisches Statut v. 17.07.1998 (BGBl. 2000 II S. 1394), in Kraft getreten für die Bundesrepublik Deutschland am 1.07.2002, Bek. v. 28.02.2003 (BGBl. II S. 293).

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Definition des römischen Statut/Völkerstrafrecht

Es ist nicht einfach, auch nach dem römischen Statut, einen wirkungsvollen Strafantrag mit Strafverfolgung beim Internationalenn Strafgerichtshof (ICC) einzureichen. Dazu versuche ich, hier einmal nur auf die wichtigsten Punkte einzugehen. Wer das gesamte Statut lesen möchte, kann das in deutscher Sprache unter obigem Link tun.

In Artikel 5 roemstat geht es zunächst um die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes.
Zitat:
Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist auf die schwersten Verbrechen beschränkt, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs erstreckt sich in Übereinstimmung mit diesem Statut auf folgende Verbrechen:

Zitat Ende
(Die weitere Erläuterung dazu folgt in den folgende Artikeln.)

Im Falle eines Verfahrens aufgrund eines "Völkermordes" muss sehr umsichtig und umfänglich erklärend vorgegangen werden. Artikel 6 roemstat sagt Folgendes aus:
Zitat
Im Sinne dieses Statuts bedeutet "Völkermord" jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören [2]
a)    Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b)    Verursachung [3] von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c)    vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung[4] ganz oder teilweise herbeizuführen[5]
e)    gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Zitat Ende

SEHR WICHTIG:
Artikel 6 spricht hier eindeutig von einer Gruppe. Um also eine Klage wegen Völkermord einreichen zu können, müsste hier zunächst diese, durch die Regierung benachteiligte, Gruppe definiert werden. In der BRD ist das zum Glück überhaupt nicht schwer. In der BRD gibt es eine sehr große, nationale, Gruppe, an welcher dieser Völkermord gemäß den Buchstaben des Artikel 6 Romstatut begangen wird. In der BRD ist es doch unbestreitbar, dass mittlerweile wirklich JEDE Person, die nicht konform mit dem Regimegedanken der BRD ist, und dies möglicherweise auch noch öffentlich kundtut, von den drei Gewalten als rechtsextrem, rechtsradikal, als Nazi oder als Reichsbürger eingestuft wird. Selbst Personen, die an der Richtigkeit der Corona Maßnahmen zweifeln, weil dadurch ja definitiv mittlerweile eine verfassungsfeindliche Diktatur aufgebaut wird, werden als "Covidioten" mit in diese Gruppe diffamiert, indem man auch sie als Reichsbürger betitelt. Nehmen wir nun noch die Partei AfD (kann jeder von halten was er mag) und deren Mitglieder und Wähler hinzu, dann haben wir bereits eine millionen Personen starke nationale Gruppe. Das ist unbestreitbar.
Artikel 6 Satz a) spricht von der Tötung von Mitgliedern dieser Gruppe.
Da bei einer Tötung, bzw. bei Mord auch der Versuch strafbar ist, ist auch jeder Versuch, der zum Erfolg führen kann, als Tötung eines Mitglieds dieser Gruppe anzusehen. Dies ist in meinem Fall beweisbar, aber auch an anderen Mitgliedern dieser Gruppe, der bekannteste ist wohl der Rechtsanwalt a.D., Horst Mahler, durchgeführt worden. Auch Herr Mahler wäre in Rahmen seiner Gesinnungshaft in dieser fast verstorben. Durch eben die kriminelle Handlungsweisen des Staates BRD und dessen Erfüllungsgehilfen. Auch ich werde durch die kriminelle Agitation der BRD und deren Erfüllungsgehilfen der drei Gewalten in absehbarer Zeit durch deren Verbrechen versterben. Somit haben wir die existente nationale Gruppe und wir haben die Tötung von Mitgliedern dieser Gruppe. Somit ist der Vorwurf des Völkermordes sehr wohl zu rechtfertigen.

Fortsetzung folgt

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