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Kriminelle Vereinigung der 3 Gewalten in Berlin

Dieser Fall ist zwar in den Gesamtfall involviert. Dennoch werde ich diese Verbrechen hier als Einzelfall behandeln. und ich denke, beweisen zu können, dass auch hier die drei deutschen Staatsgewalten (Legislative, Judikative und Exekutive) als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB, wenn nicht gar als terroristische Vereinigung gemäß § 129a StGB zusammenarbeiten.

 

Des Weiteren müssen wir hier erst einmal eine Begriffsbestimmung betreiben, denn ICH bezeichne die heutige BRD, sowie auch die heutige Justizdiktatur als Faschismus, was man mir verzeihen möge. Folgend Faschismus erklärt für Kids, damit es auch Politiker verstehen: Der Faschismus zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Der Faschismus ist antidemokratisch (trifft zu, wenn eine Führerin Landtagswahlen annullieren kann, weil ihr das Ergebnis nicht passt). An der Spitze einer faschistischen Bewegung steht immer ein Führer (in diesem Fall eine Führerin, die nicht einmal mehr vom Volk verehrt wird). Der einzelne Mensch im Volk zählt nichts (trifft definitiv zu). Der Begriff Faschismus schließt auch immer eine hohe Gewaltbereitschaft der Regierenden ein (trifft zu, denn alle drei Gewalten arbeiten zusammen, um mich, als unschuldiges Opfer politischer und lobbyistischer Verfolgung durch Folter zu ermorden, was die schlimmste Art der Gewalt ist).
Und genau deshalb nehme ich mir im Rahmen meiner freien Meinungsäußerung (das diese in der BRD unterdrückt und verfolgt wird, ist ein weiterer Beweis für einen Faschismus) das Recht heraus, die BRD als eine faschistische Diktatur zu bezeichnen.

Aber beginnen wir chronologisch:

Aufgrund des Basisfalles, in dem mir schon sämtliche ordentlichen Rechtswege blockiert, entzogen, bzw. kriminell unterdrückt wurden, habe ich die Möglichkeit gesucht, mit hochrangigen Mitgliedern der Legislative in Kontakt zu treten. Dazu gehörten neben der Kanzlerin Merkel auch der Bundespräsident Steinmeier, die Bundesminister, die Mitglieder des Petitionsausschusses der Bundesregierung und auch die Generalbundesanwaltschaft. Alle diese Herrschaften dulden, bzw. befürworten die schweren Verbrechen gegen mich, sind somit der Beihilfe zu diesen nachweislich schuldig!
Den Fall betreffend Kanzlerin Merkel habe ich dann zunächst weiterverfolgt:

Tatsächlich ist das Folgende nicht die erste Kontaktaufnahme mit der Führerin Merkel. Aber da die vorherigen Kommunikationen von Text und Sinn das gleiche beinhalten, begnüge ich mich hier damit, den aktuellen Fall zu schildern. Die Dokumente sprechen eigentlich für sich, aber dennoch werde ich mir die Mühe machen, diverse Punkte (zu finden anhand der angegebenen Zeilennummern) noch einmal zu erläutern.

Zunächst hier eine Kopie des E-Mail-Textes, mittels dem ich die Dokumente an Merkel geschickt habe:

erste-mail-an-merkel

Bereits hier muss ich zur Erläuterung auf die Gesetze eingehen. Artikel 10 Absatz (1) Grundgesetz sagt hier schon einmal eindeutig:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

§ 202 StGB definiert eine Verletzung des Briefgeheimnisses noch ausführlicher.
§ 202 Absatz (1) und (2) sagen eindeutig:

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

Somit ist ganz klar bereits in meiner Mail definiert, dass die beigefügten Dokumente durch Verschlüsselung VERSCHLOSSENE Schriftstücke sind. Und dass sich jeder, außer dem Adressaten (hier Frau Merkel), einer Straftat schuldig macht, der diese Schriftstücke öffnet, denn NIEMAND, außer Frau Merkel persönlich, war dazu bestimmt, von diesem Schriftsatz Kenntnis zu nehmen. Oder diesen auch nur zu öffnen. Absatz (2) führt es noch deutlicher aus. Mein Schriftstück war sehr deutlich durch Verschlüsselung (also ein verschlossenes Behältnis) gegen Kenntnisnahme Dritter besonders gesichert. Es ist also eindeutig strafbar, wenn sich Mitarbeiter im Büro der Kanzlerin durch Öffnen des verschlossenen Schriftstücks hiervon Kenntnis verschafft haben. Dadurch hätten sich diese Mitarbeiter aber noch dazu ein großes "Eigentor" geschossen. Denn durch diese Kenntnisnahme und möglicherweise Nicht-Weiterleitung an den Adressaten (Frau Merkel) haben sich diese Mitarbeiter der Unterschlagung (strafbar), der vorsätzlichen Strafvereitelung (strafbar) und auch der Beihilfe der Verbrechen gegen mich, durch Unterlassung schuldig gemacht.

Es ist klar, dass ich in der offenen Mail ja auch den Schlüssel für die PDF-Datei mitsenden musste, damit der Adressat (Frau Merkel) die Briefe auch öffnen kann. Aber wie man in der Mail lesen kann, habe ich auch hier Vorkehrungen getroffen, damit das Briefgeheimnis gewahrt bleibt, mit dem eindeutigen Satz:
Zitat:
Der hier folgende Schlüssel ist ausschließlich und alleine nur zur Nutzung der Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Öffnen ihres, hier im Anhang beigefügten, persönlichen Briefes und des zweiten Dokumentes, bestimmt.
Jede anderweitige Nutzung durch unbefugte Personen ist strafbar und wird mittels Strafantrag verfolgt.

Nun gehen wir auf das, im Schriftverkehr verschlüsselte, Schreiben an Frau Merkel ein. Das Schreiben können Sie hier einsehen:

Letztes Anschreiben an Merkel

Warum habe ich diesen Brief als "letztes Anschreiben" tituliert? Weil es der wirklich letzte Versuch eines Dialoges zu einer friedlichen Lösung vor Einreichen des Strafantrages gegen Frau Merkel, bzw. gegen deren möglicherweise kriminell agierenden Mitarbeiter, war.

Gehen wir nun etwas näher auf dieses Schreiben ein:

Lieber Leser, nach nochmaliger Sichtung des Schreibens an Frau Merkel denke ich, dass dieses Dokument eigentlich selbsterklärend ist und keiner weiteren Erläuterung bedarf. Daher will ich hierzu auch nicht noch mehr Worte verlieren. Nur noch eben die Bekanntgabe, das sich weder das Kanzleramt noch Frau Merkel zu diesem Schreiben geäußert haben. Nicht einmal die geforderte Eingangsbestätigung wurde angeklickt. Das beweist zumindest, dass hier Straftaten gedeckt werden sollen.

Auch die beigefügten Dokumente will ich nicht vorenthalten, die da wären:

Krankheitsinfo-DE1

Das ist genau die Datei, die sich auf dem Stand der Krankheit zum Zeitpunkt des Versendens befand. Diese Datei ist mittlerweile erheblich modifiziert worden. Bei Interesse an der aktuellen Version finden Sie diese hier.

Der zweite, der Mail beigefügte Schriftsatz war folgender:

Rücktritt-Rundschreiben

Der Dateiname mag komisch klingen, hat aber seinen Sinn. Ich habe dieses Rundschreiben an sehr viele Empfänger versandt, also ein Rundschreiben, in dem ich die Verbrechen der deutschen Gewalten, welche eindeutig in krimineller Vereinigung gemäß § 129 StGB, bzw. terroristischer Vereinigung gemäß § 129a StGB, gegen meine Unversehrtheit und mein Leben agieren, bekannt gebe und beweise. Und nachdem durch dieses Schreiben alle Adressaten zu Mitwissern geworden sind, hätte all diese Adressaten die Pflicht, die Offizialdelikte zur Anzeige, gemäß § 138 StGB zu bringen. Und bei der Masse an Strafanzeigen hätte es unweigerlich zu einer erneuten Überprüfung durch neutrale Stellen (die leider in Deutschland nicht existieren) kommen müssen. Sowie zu einer Einstellung des rechtswidrigen Verfahrens gegen mich, der Herausgabe der mir illegal geraubten Eigentümer und einen Entscheid über Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diese Strafanzeigen der Adressaten, zur Verhinderung des Erfolges der Verbrechen (also mein Tod) der kriminellen Staatsgewalten wären somit der Rücktritt gemäß § 24 StGB dieser Personen.

Nun weiter in der Reihenfolge:
Ich habe bei der Berliner Staatsanwaltschaft StrafANTRAG, also keine simple Strafanzeige, eingereicht. Für den Leser, der den Unterschied nicht kennt: Damit eine Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige verfolgt, von Amts wegen verfolgen muss, nach dem Legalitätsgrundsatz gemäß § 152 StPO, muss ein Verbrechen, ein sogenanntes Offizialdelikt, vorliegen. Nach § 160 StPO hat die Staatsanwaltschaft auch die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung. Nach meiner Erfahrung werden einfache Strafanzeigen, insbesondere wenn es um Straftaten von Staatsdiener geht, von den Staatsanwaltschaften vorsätzlich nicht bearbeitet, bzw. abgelehnt mit der Begründung, es wären keine ausreichenden Anhaltpunkte für eine Ermittlung vorhanden. Selbst wenn es sogar ausreichend Beweise für die Verbrechen gibt. Bei einem Strafantrag hat die Staatsanwaltschaft zumindest Grundermittlungen anzustellen, egal, ob es sich um Offizialdelikte oder Antragsdelikte handelt. So ist es auch in zahllosen Fällen bei mir geschehen. Das ist eindeutig der Entzug meiner Rechte auf den ordentlichen Rechtsweg. Dieser ist eindeutig in Artikel 19, Absatz 4 Grundgesetz festgelegt. Wird aber auf das Übelste von kriminellen verfassungswidrig agierenden Staatsanwälten und Richtern auf des Schlimmste mit den Füßen getreten. Eigenartig ist es schon, dass dieser Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin, sowie auch die Mail, an die er angehängt war, von meinem PC verschwunden sind. Wie bislang auch diverse andere Dokumente. Da ich aber bereits durch den Hauptfall beweisfähige Indizien habe, dass durch die deutschen Behörden eine illegale Online Überwachung durchgeführt wurde, möglicherweise auch zum Online Raub meiner medizinischen Forschungsergebnisse, maße ich mir nun an, auch hier von einem Verdacht der rechtswidrigen Datenveränderung gemäß § 303a StGB und der Computersabotage gemäß § 303b StGB, zu sprechen.

Ich denke es reicht, wenn ich dann hier mit dem Strafantrag gegen Merkel bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin beginne. Dieser Strafantrag gegen Merkel kann hier aufgerufen werden. Bei den angeklagten Vorwürfen gegen Bundeskanzlerin Merkel handelt es sich nahezu Ausnahmslos um Offizialdelikte, also Verbrechen zu denen JEDER Staatsanwalt schon bei einreichen einer normalen Strafanzeige zur Ermittlung verpflichtet wäre. Das ist eindeutig in § 152 StPO, Anklagebehörde, Legalitätsgrundsatz, geregelt. Ich zitiere hier wieder den Gesetzestext:
Zitat
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Zitat Ende
Das zureichend, tatsächliche Anhaltspunkte durch meinen Strafantrag mit den Anhängen vorliegen, das kann definitiv nicht bestritten werden. Es liegen eindeutig sogar BEWEISE vor, die von dieser Generalstaatsanwaltschaft vorsätzlich ignoriert werden. Das ist eindeutig auch eine Beweismittelunterdrückung, strafbar gemäß
§ 274 StGB, Urkundenunterdrückung.
Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,

Zitat Ende
Zunächst müssen wir einmal verifizieren, was in diesem Zusammenhang eine Urkunde ist, und was eine Unterdrückung:
Zitat Lecturio.de
Definition der Urkunde: „Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die dazu bestimmt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion).“
..........
Dagegen handelt es sich um eine Unterdrückung, wenn die Handlung dafür sorgt, dass das Beweismittel aufgrund einer Entziehung nicht durch den zur Beweisführung Berechtigten genutzt werden kann.

Zitat Ende

Durch meine Dokumente, die Urkunden gleichzusetzen sind, also eine verkörperte Gedankenerklärung, habe ich im Rechtsverkehr Beweise erbringen wollen. Ich als Aussteller war eindeutig erkennbar. Wenn also durch Unterdrückung der Dokumente dafür gesorgt wird, das keine Beweiserhebung stattfinden kann, was auch der Fall ist, wenn Staatsanwälte und Richter diese Dokumente ungelesen in der Schublade oder im Schredder verschwinden lassen, sodass diese aufgrund dieser Entziehung nicht zur Beweisführung genutzt werden können.

Für mich ist es als sicher anzusehen, dass diese Oberstaatsanwältin Willer meinen Strafantrag nicht einmal gelesen hat, sondern diesen auf Befehl der Beschuldigten einfach abgelehnt hat. Vetternwirtschaft eben, in einem Regime ohne Gewaltenteilung und ohne Rechtstaatlichkeit. Man möge sich fragen, warum eine Oberstaatsanwältin derartig das Gesetz beugt und bricht. Diese Antwort kann ich hier wohl geben, auch wenn es nur meine feste Überzeugung, basiert auf Erfahrung ist. Will man gegen diese kriminelle Vorgehensweise vorgehen, muss man, wie ich es getan habe, das Gericht anrufen. Was aber werden diese Richter, in gemeinsamer krimineller Zusammenarbeit mit allen Beteiligten tun? Werden auch ein Verfahren gegen die kriminell agierende Staatsanwaltschaft ablehnen. Auch das ist eindeutig rechtswidrig, aber was würde weiter passieren? Nein, ich meine nicht, dass man als Opfer dann mit rechtswidrigen Gerichtskosten belastet wird, nur um zu vermeiden, dass man sich seinen Opferschutz gerichtlich erkämpfen kann. Ich meine den Fall, dass man auch gegen diese Richter gerichtlich vorgehen will, was in meinem Fall auch noch geschehen wird. Dann muss wohl wieder diese Generalstaatsanwaltschaft damit betraut werden, weil sich jede andere mit dem dummen Spruch der Nicht-Zuständigkeit herausredet. Aber diese Generalstaatsanwaltschaft wird dann im Gegenzug wieder die Richter schützen. Bleibt also nur noch mein Weg, der Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft. Aber selbst die werden nicht zum Nestbeschmutzer werden, und den Fall mit fadenscheinigen Ausreden ablehnen, dessen bin ich mir heute schon sicher.

Wie also schon angesprochen, natürlich hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rechtswidrig die Einleitung eins Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Dieses Schreiben kann HIER aufgerufen werden. Dem aufmerksamen Leser wird es sicher sofort aufgefallen sein. Die Staatsanwältin nennt im Betreff das "Ermittlungsverfahren gegen Olaf Scholz u.a." Auch das ist schon wieder solch eine Unterdrückung. Strafanträge habe ich eingereicht gegen alle Bundesminister, gegen den Bundespräsidenten und gegen die Bundeskanzlerin. Das hier alle unerwähnt bleibt, zeigt doch, wie Larifari hier derart wichtige Verfahren gehandelt werden. Aber hier geht es nur um den Strafantrag gegen Merkel, die der Staatsanwältin keine größere Benennung wie "u.a" wert ist.
Aber da sich die Oberstaatsanwältin Willer in ihrer Ablehnung auch auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, Staatsanwältin Wegmann, beruft, möchte ich auch dieses nicht vorenthalten. Diese Staatsanwältin Wegmann lehnt also den Strafantrag auf Basis von ihren eigenen Lügen ab. Denn es liegen NICHT NUR ausreichend tatsächlich Anhaltspunkte für die Taten vor, es gibt auch eindeutige Beweise, die aber auch hier wieder unterschlagen wurden. Und die Oberstaatsanwältin Willer schlägt ebenfalls genau in diese erbärmlich verlogene Kerbe. Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, die freiheitlich demokratisch Grundordnung das ach so heilige Grundgesetz, sind alles leere Worthülsen, denn all dies wird von den drei deutschen Staatsgewalten auf das Übelste mit den Füßen getreten.

Es folgt, was folgen musste, meine Beschwerde an das Kammergericht Berlin. In der Hoffnung, dass wenigstens ein derartiges Gericht Opfer krimineller Staatsgewalt anhört. Ja ich weiß, in meiner Verzweiflung ist tatsächlich die Naivität durchgebrochen. Ich hatte tatsächlich Hoffnung, dass es in der BRD Richter gibt, die nicht diese kriminelle/terroristischen Spielchen gegen unschuldig verfolgte Opfer mitspielen. Ich weiß, ich bin selber schuld, dass ich so erbärmlich naiv war. Aber wenn man vor Schmerzen (alleinig verursacht durch die Verbrechen der drei deutschen Staatsgewalten) schon sagen muss, das man keine Angst mehr vor dem Tode hat, weil das von den Schmerzen erlöst, dann greift man doch nach jedem Strohhalm. Wohlwissend das die Antworten dieser kriminellen/terroristischen Vereinigung die Depressionen auf einen neuen Höchststand treiben werden. So wie auch diese menschenverachtende Ablehnung durch das Kammergericht. Ablehnung, weil sich ein Opfer Hilfesuchend, aber ohne Rechtsanwalt vertrauensvoll an dieses Gericht wendet. Es widerspricht jeder Menschlichkeit, aber auch dem EU-Recht, verpflichtend einen Rechtsanwalt zu fordern. Die Rechtsanwaltspflicht ist ein Nazi-Gesetz. Nun, wie soll ich Richter einstufen, die aufgrund von Nazigesetzen handeln?
Diesen Anwaltszwang gibt es ausschließlich im deutschen Recht. Dass den dem Europäischen Recht zuwiderläuft. Schauen wir dazu erst einmal in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE. Hier in Artikel 47 Zweiter Block, letzter Satz.
Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen
Es handelt sich also um eine Kann-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Außerdem steht EU-Recht über nationalem Recht.
Zitat EU-Info
Nationale Gerichte dürfen sich laut dem Richterspruch nicht über EU-Recht hinwegsetzen und müssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften außer Acht lassen (AZ: C-119/05).
Schauen wir weiterhin in die Europäische Menschenrechtskonvention (die übrigens auch von der BRD ratifiziert wurde, und zwingend anzuwenden ist). Auch hier sagt
Artikel 6 Absatz 3c :
Zitat
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
c. sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen

Zitat Ende
Somit verstößt hier das nationale Recht vorsätzlich gegen das EU Recht, das ist absolut nicht abzustreiten.

Hier einmal meine persönliche Meinung, die ich aber als bewiesen erachte: Warum gibt es diese Anwaltspflicht wirklich? Aus eigener Erfahrung, aber auch durch die Fälle betroffener Anwälte musste ich erfahren, dass deutsche Anwälte Angst haben, ihre Mandanten nach allen Regeln der juristischen Kunst zu verteidigen, wenn es gegen schwere Verbrechen von Richtern und Staatsanwälten geht. Denn zum einen müssen diese Rechtsanwälte Angst vor Repressalien der deutschen Justiz (die bis hin zum Verlust der Existenz gehen, weil scheinbar die Rechtsanwaltskammern auf Befehl der Gerichte dabei mitspielen) in solchen Fällen haben, und, zum anderen, weil diese Rechtsanwälte diese Angst haben, hast du in einem Strafprozess nicht nur Richter und Staatsanwalt gegen dich, sondern auch deinen Rechtsanwalt. Und erzähle mir bitte keiner, dass die Staatsanwälte und Richter zur Neutralität verpflichtet sind. Verpflichtet vielleicht, aber die halten sich nicht daran. Genauswenig wie die sich an ordentliche Gesetze halten. Und genau deshalb gibt es diese Anwaltspflicht. Zudem will man damit verhindern, dass sich der nicht so gut situierte Bürger sein Recht erstreiten kann, sondern dass es sich nur die reichen "Geldsäcke" kaufen können. Soviel zu der Rechtsvorschrift, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das ist auch nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.

Ich habe natürlich die Ablehnung des Ausnahmegericht Kammergericht Berlin wieder nicht unkommentiert gelassen, obwohl mir bewusst ist, dass man gegen eine kriminelle Justizdiktatur nichts ausrichten kann. Meine Beschwerde gegen die Ablehnung durch das Kammergericht kann hier gelesen werden. Und wenn der liebe Leser meint, dass dies nun das Ende der Schikane gewesen wäre, der irrt. Um zu verhindern, dass ich in diesem Fall weitergehe, hat dieses Ausnahmegericht, Kammergericht Berlin, gleich mal eine Kostennote hinterhergeschoben.
Das muss man sich einmal vorstellen. Auch die Richter dieses Kammergericht beteiligen sich an dieser kriminellen/terroristsichen Vereinigung, mit dem Ziel, mir durch schwere seelische und körperliche Folter das Leben zu nehmen, unterstützen dabei den Täterschutz gegen mich als Opfer. Begehen also schwerste Verbrechen. Und meinen, mir deren Verbrechen auch noch in Rechnung stellen zu müssen? Das ist vergleichbar, als wenn die Mafia ein hochrangiges Regierungsmitglied erschießt, und dann danach der Regierung die Nutzung der Waffe und die Preise für die Munition in Rechnung stellt. Geht es eigentlich noch krimineller und perverser? Auch gegen diese rechtswidrige Rechnung habe ich natürlich Einspruch eingelegt. Und habe dieses Schreiben mit den passenden Worten verfasst. Aber mit welchem Erfolg? Das mein Schreiben missachtet, und eine Mahnung geschickt wurde. Nachdem ich aufgrund dieser Frechheit meine Erstickungsanfälle halbwegs überwunden habe, habe ich dann, im Rahmen hochgradiger Schmerzen und Wut, ein böses Schreiben an den Gerichtspräsident des Ausnahmegerichts, Kammergericht Berlin, verfasst. Es ist zwar noch einige Zeit später ein weiteres Schreiben von diesem kriminellen Gericht bei mir eingegangen. Was dort geschrieben wurde, kann ich leider nicht sagen und auch dieses Schreiben nicht einscannen. Ich bin aufgrund Vorerkrankungen Hochrisikoperson bei COVID19. Eine Infektion wäre für mich tödlich. Dieses Kammergericht, bzw, die ivolvierten Richter und der Gerichtspräsident beteiligen sich an der kriminellen/terroristsichen Vereinigung zur Vernichtung meines Lebens. Daher ist die Gefahr sehr real, dass mir diese Richter einen mit dem Corona Virus versuchten Brief senden, durch den ich mich bei Öffnung infizieren und dann elend verrecken würde. Daher habe ich diesen Brief mit Gummihandschuhen in eine Kunststoffhülle verbracht, habe diese mit Klebeband verschlossen und in den Müll entsorgt. Sollten diese Richter oder deren Erfüllungsgehilfen es für nötig empfinden, mir demnächst Einschreiben zu schicken, die gehen umgehend wegen Verdacht auf infektiösen Inhalt zurück. Sollte sich irgendwann noch mal etwas in dieser Sache tun, werde ich es hier vermelden. Ansonsten werden diese Richter nur noch in meinem Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft auftauchen, bzw. dem Strafantrag beim ICC in Den Haag!