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Mein Fall für euch

Hier werde ich euch meinen Fall aufzeigen, der beweist, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht nur KEIN Rechtstaat ist, sondern gegen unbequeme Personen hochkriminell agiert. Das diese Bundesrepublik Deutschland, im folgenden BRD genannt, auf dem besten Weg in eine Diktatur ist, gegen die Nazideutschland sicher nicht schlimmer war.

Bereits hier möchte ich euch ein Beispiel zum Vergleich geben, dass eigentlich jeden rechtstaatlich denkenden Bürger zum weiteren nachdenken anregen sollte:

Schauen wir zunächst einmal, was im Dritten Reich, dem Hitlerregime, geschah:
Im Dritten Reich wurden Juden, Homosexuelle, Invaliden, politisch Verfolgte usw. schnell rechtswidrig verhaftet, man hat ihnen ihr Eigentum geraubt und diese Personen dann zu Tode gefoltert, oder eben Invaliden euthanasiert oder als Versuchobjekte für perverse Forschungen mißbraucht Die Reichsführung war über diese Taten sehr wohl informiert, bzw. war sogar der Rädeslsführer dieser Verbrechen!

Und nun schauen wir, was mir in dieser BRD, dem Merkel-Regime passiert:
Im Merkel-Regime wurde mir, als politisch Verfolgtem, als Invaliden, illegal mein Eigentum im Rahmen einer rechtswidrig erschlichenen Amtshilfe hierin Spanien, geraubt. Dazu gehörten auch medizinische Forschungsergebnisse, also lebenserhaltende Behandlungsmethoden GHerade diese wurden sicher aus reinen Lobbyinteressen geraubt, die Indizien sprechen eine klare Sprache. Mordmerkmal der Habgier, aber auch der Grausamkeit und andere. Die komplette Führungsriege, (inkl. Merkel Persönlich und Steinmeier Persönlich) des Merkel-Regimes wurde merhfach über diese schweren Verbrechen (versuchter Mord durch seelische und körperliche Folter, und viele andere) der merkelschen Staatsdiener voll umfänglich informiert. Und unterstpützt es wohlwollend. Das legt mir den Verdacht nahe, dass auch Merkel und Steinmeier den Rädelsführern zuzuordnen sind.

Und wer nun immer noch meint, dass die heutige BRD besser ist, wie das Dritte Reich, darf sich gerne mit mir in Kontakt setzen, danke.

Vorwort

Lieber Leser, lieber Mitbetroffene, liebe Justizopfer

Aufgrund meines mittlerweile sehr schlechten Gesundheitszustandes, den ausschließlich verbrecherische Agitationen deutscher Staatsdiener zu verantworten haben, bin ich nicht mehr in der Lage, den Fall hier kurzfristig im ganzen offen zu legen. Ich kann es also nur in der Reihenfolge (die leider nicht chronologisch ist), in der ich die Dokumente schon aufgearbeitet habe. Dazu werde ich hierunter ein Inhaltsverzeichnis anlegen, der zu den einzelnen, aber für sich alleine schon interessanten, Aktionen führt. Natürlich kommt man von den einzelnen Aktionen auch wieder leicht per Mausklick hierher zu Inhaltsverzeichnis. Zunächst aber die Erläuterung wie dieser Fall überhaupt zustande kam. Natürlich mache ich hier keine Hehl daraus, das auch ein Ermittlungsverfahren gegen mich vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren, dass, selbst wenn ich schuldig wäre, was ich weiterhin abstreite, zu 100% rechtswidrig wäre. Das gegen jegliche Verhältnismäßigkeit, gegen jedes Übermaßverbot verstößt.


Ja, auch mir wirft man der Justiz liebstes Kind, die Volksverhetzung vor. Und um dies überhaupt so illegal verfolgen zu können, hat man eben auch noch eine kriminelle Vereinigung konstruiert.

Denn das, was man meint, mir vorwerfen zu müssen, rechtfertigt in keinem Fall den Vorwurf der Volksverhetzung, aber dazu später im Rahmen der Informationen mehr. Genausowenig ist nach deutschem sowie auch spanischem Recht (ich lebe resident in Spanien) der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, haltbar.


Hier folgend das Inhaltsverzeichnis mit Erläuterung zu den jeweiligen Teilen in meinem Verfahren. Wie oben schon erwähnt, kann ich nicht wirklich am Anfang beginnen, werde aber die jeweils neu hinzugefügten Sachen chronologisch einfügen. Da ich in sehr vielen Fällen immer wieder auf die gleichen Dokumente eingehen muss, werde ich jeweils auf diese verlinken. Da in vielen Akten die gleichen Dokumente Verwendung finden, werde ich diese, mit jeweils gleichem Namen innerhalb der Erläuterungen verlinken.

 



ACHTUNG

Aus internen Gründen veröffentliche ich die einzelnen Punkte nicht in chronologischer Reihenfolge. Aber jeden Punkt dennoch passend zum Zeitablauf.



Inhaltsverzeichnis



Öffentliche Zustellung meiner Dokumente an die Kanzlerkandidaten der Bundestagswahl 2021

So, die Frist aus hierunter angegebenem Fall ist abgelaufen.
Ich habe den Kanzlerkandidaten Laschet, Scholz und Baerbock einen Brief geschrieben und haben diesen Zeit zur Antwort bis heute, Donnerstag, den 09.09.2021 gegeben.
Diese Personen hatten micht einmal diesen geringen Anstand, auch nur den Eingang des Schreibens zu bestätigen.
ICH bin definitiv ein Opfer (bald sogar Todesopfer) der kriminellen deutschen Justiz. Der kriminellen gesamtdeutschen Diktatur.
Bedingt durch die Straftaten, welche von den beschuldigten Personen der 3 Staatsgewalten (nachweislich eine kriminelle/terroristische Vereinigung gemäß §§ 129, 129a StGB) gegen mich ausgeführt wurden, mittels Beugen, Brechen und Außerkraftsetzen von Grundgesetz, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Menschenrechte, Internationales Strafrecht, nahezu sämtliches EU-Recht, der EU-und UN Richtlinie zum Opferschutz (das die BRD in keinerlei Hinsicht umsetzt), der Antifolterkonvention (auch desen Umsetzung verweigert sich die BRD trotz Aufforderung der EU), im Rahmen einer kriminell erschlichenen Amtshilfe hier in Spanien sogar die spanische Verfassung, das spanische Strafgesetz, die spanische Strafprozessordnung, das spanische Gesetz zum Schutz von Invaliden, wird auf diese Art und Weise auf die kriminelleste und perverseste Art und Weise die Freiheitliche Demokratische Grundordnung, die Rechtstaatlichkeit, die Demokratie vollkommen außer Kraft gesetzt. Es werden alle Gesetze mit den Füßen getreten, weil eine Gewaltenteilung in der BRD nicht mehr existiert, und sich alle beschuldigten Verbrecher der drei Staatsgewalten gegenseitig bei ihren Verbrechen decken. Es ist auch erwiesen, dass in Deutschland ausschließlich Täterschutz besteht, wenn Opfer der kriminellen Staatsmacht zu beklagen sind.
Dies alles habe ich den Kanzlerkandidaten
Laschet
Scholz
Baerbock
geschrieben. Und habe diese Herrschaften, nun zum mindestens dritten Mal über die Staatsverbrechen gegen mich aufgeklärt.
Ich habe mir das Recht herausgenommen, dass, für den Fall, dass man mein Schreiben wieder einmaol ignoriert, ich diese Kanzlerkandidaten als gewöhnliche Verbrecher betiteln darf. Weil die sich trotz Kenntnis von Offizialverbrechen gegen einen unschuldigen Bürger nicht ihrer Pflicht besonnen haben, hier einzuschreiten. Sich also der Beihilfe durch Unterlassung an einem versuchten Mord durch schwere seelische Folter, an einem schwer kranken Invaliden mit schuldig machen.
Wer diese Personen wählt, auch der ist ein Mittäter. Auch der macht sich dann m,itschuldig, Personen an die Macht gebracht zu haben, welche vorsätzlich die freiheitliche demokratische Grundordnung vernichten. In höchst verwerflicher verbrecherischer Art und Weise.

Näheres bitte den folgend Abschnitt entnehmen.

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Begründung für die öffentliche Zustellung:
Bereits mehrfach musste zwangsläufig der Verdacht in mir aufkommen, dass meine Briefe an Politiker, obwohl eindeutig gemäß dem Briefgeheimnis markiert, den Adressaten von dadurch kriminell gewordenen Mitarbeitern unterschlagen wurden.

Somit muss ich die Befürchtung äußern, dass dies auch in diesem Fall geschieht.
Daher sollte hier eine öffentliche Zustellung erfolgen, die auch weiter verbreitet werden sollte, damit die Möglichkeit besteht, dass der Adressat die Dokumente auch wirklich persönlich erhält.
Ich wäre jedem Leser hier sehr verbunden, wenn er diesen öffentliche Zustellung teilt und verbreitet. Oder eben auch nur diesen Link hier weiträumig teilt.

Die Dokumente sind folgende:

Den Brief an die Kanzlerkandidaten haben ich so verfasst, dass dort auch die weiteren Dokumente durch anklicken aufgerufen werden können.

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Eine kurze Einleitung zum Thema

Hier sind vorab die generellen Fakten, warum es überhaupt zu diesem ganzen, unsäglichen Verfahren kam. Im August 2007 bin ich unerwartet plötzlich schwer erkrankt. Nach schwierigen Untersuchungen zunächst in Deutschland, wo die ersten Symptome während meiner Arbeit als Fernfahrer aufgetreten und sind der letztendlichen Diagnostik hier in Spanien stellte sich zunächst zweifelsfrei heraus, dass es sich um eine Thrombangiitis obliterans, das sogenannte Buerger Syndrom handelt. Bekannt seit Ende des 19. Jahrhunderts (Winniwarter) und Anfang des 20. Jahrhunderts (Leo Buerger). Und bis heute ist die Pharmaindustrie angeblich nicht in der Lage, ein kausales Heilmittel zu finden? Entweder verdient die Pharmaindustrie an symptomatischer Behandlung so viel, dass es selbstschädigend wäre, ein kausales Heilmittel zu erforschen. Das ist aber aufgrund der Seltenheit dieser Erkrankung außer Acht zu lassen. Denn genau diese Seltenheit ist es, welche die Pharmaindustrie davon abhalten wird, kausale Behandlungsmethoden zu erforschen. Denn das wäre absolut ein Verlustgeschäft, wenn man nicht auf eine Ausweitung auf andere Krankheiten erhoffen dürfte. Somit war bei dieser Krankheit für mich eindeutig klar, dass ich nicht auf die Hilfe der Pharmaindustrie und Schulmedizin hoffen darf.

Noch während der Erstbehandlung stellten sich zusätzlich schleichend Schmerzen in allen Gelenken des Körpers ein. Und nein, auch wenn ich ein Mann bin, ich habe noch nie über etwas gejammert, auch nicht über die tödliche Männergrippe. Deshalb habe ich diese Symptome auch längere Zeit ignoriert. Aufgrund der Krankschreibung hatte ich Ruhe, musste den Körper nicht belasten, so dass die Verschlimmerung zunächst nicht auffiel. Zusätzlich war ich durch Morphium und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) geistig auch etwas, sagen wir mal auf Neudeutsch "Out of Order".
Das mir diese hochgradig süchtig machenden Benzodiazepine später einen grausamen Entzug bescherte, nur mal am Rande erwähnt. Bereits nach kurzer Zeit musste das Morphium reduziert werden, weil dadurch als Nebenwirkung Atemdepressionen bis hin zu Erstickungsanfällen und Atemstillstand auftraten. Als Resultat traten nun endgültig die Gelenkschmerzen in den Vordergrund die nun bereits die Mobilität einschränkten. Kurzum, durch ein Ganz-Körper-MRT mittels Kontrastmittel (kann krebserregend sein, damals habe ich leider der Schulmedizin noch komplett vertraut), wurde die niederschmetternde Diagnose gestellt, dass ich nun auch noch an einer chronischen rheumatoiden Polyarthritis leide. Dabei handelt es sich um eine unheilbare Autoimmunerkrankung, bei der sich das körpereigene Immunsystem gegen die Gelenke richtet und diese langsam und schmerzhaft zerstört. Auch gegen diese Erkrankung gibt es laut Aussage der Pharmaindustrie und der Schulmedizin keinerlei kausale Behandlung. Da aber chronische Entzündungskrankheiten weltweit auf dem Vormarsch sind, habe ich einmal hochgerechnet, auf Grundlage der Medikamente, die ich einnehmen muss. Mit viel Vorsicht, das im Netz keine verlässlichen Zahlen zu finden sind. Man frage sich einmal, warum. Also meine Kalkulation zufolge setzt die Pharmaindustrie weltweit jährlich vermutlich 3-stellige Milliardenbeträge um, mit dem Verkauf rein symptomatischer Medikamente dagegen. Wollen wir uns nun noch wundern, warum es keine kausalen Heilmittel gibt?

Noch viel mehr Informationen zu diesen Krankheiten, auch die weiteren Symptome und Folgeerkrankungen können meinem Krankheitsbericht entnommen werden, den Sie hier aufrufen oder herunterladen können.

Aufgrund eben dieser Tatsache habe ich mich entschlossen, selber medizinische Forschungen anzustellen. Ich war nicht gewillt, hinzunehmen, kontinuierlich meine Mobilität zu verlieren, was letztendlich im Rollstuhl enden würde. Oder vorher durch einen Magenschaden, Leber- oder Nierenversagen durch die chemischen Pharmagifte das Zeitliche zu segnen. Ich habe nahezu 10 Jahre Forschung hinter mir. Auch mit Rückschlägen, von denen manche durch eben eigene Experimente an mir, tatsächlich auch Nahe einer Lebensgefahr waren. Jeder kann sich ausmalen, das medizinische Forschungen teuer sind. Und von einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente kaum finanzierbar (dadurch hat auch meine Frau gelitten). Schließlich hatte ich die sehr dumme Idee (heute weiß ich das) zweimal deutsche Bundesministerien und auch die großen Pharmakonzerne anzuschreiben, mein Forschungsziel zu nennen und um finanzielle Forschungsbeihilfen zu bitten. Eine Fehler war es, weil diese Lobbyvereinigungen (ja, auch die Bundesministerien, weil die von der Pharmalobby beherrscht werden) nun wussten, woran ich forsche. Und heutzutage bin ich aufgrund zahlreicher Indizien zu 100% sicher, dass ich seitdem unter illegaler, strafbarer Onlineüberwachung stand. Denn im Dezember 2015 hatte ich einen Durchbruch bei meinen Forschungen. Es war so weit, das man hätte klinische Studien durchführen können. Wären die erst einmal angelaufen, hätte es auch kein Zurück mehr gegeben. Wer glaubt nun wirklich an derartige Zufälle, das genau im Folgemonat, also im Januar 2016, die spanische Polizei mit dem deutschen Bundeskriminalamt vor der Tür stand, zwecks angeblicher Hausdurchsuchung? Nein, das war kein Zufall, dass war eine vorsätzliche Verhinderung weiter Forschung. Im Auftrag der Pharmalobby, soweit bin ich mir sicher. Aber genaueres dazu folgt dann in den folgenden Berichten.

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Das rechtswidrige konstruierte Strafverfahren gegen mich

WICHTIG: Nach wie vor streite ich die Vorwürfe auf das entschiedenste ab!

Hier könnte es ein wenig trockener werden, da ich vielfach auch Gesetzestexte zitieren muss. Um die ganzen Gesetzestexte lesen zu können, einfach den jeweiligen Link nutzen. Das Verfahren gegen mich lautet auf "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und das liebste, aber illegalste Instrument deutscher Richter, die "Volksverhetzung". Dieser Knebelparagraph zur Unterdrückung jeglicher Meinungsfreiheit. Alleine unter der Berufung auf kodifiziertes deutsches Recht hätte es weder eine Anklage, nicht einmal ein Ermittlungsverfahren geben dürfen. Eine internationale Amtshilfe schon mal gar nicht! Aber beginnen wir mit dem Strafgesetzbuch. Es startet direkt mit § 3 StGB Geltung für Inlandstaten.
Zitat
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Zitat Ende

Bereits hier beginnt die Rechtswidrigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die Taten, die mir rechtswidrig vorgeworfen werden, wären mitnichten im Inland (also in der BRD) begangen worden, hätte ich es denn getan. Ich lebe seit über 20 Jahren resident in Spanien. Also wäre zu der Zeit, in der man mir das Begehen der Taten vorwirft, der Tatort im spanischen Ort Lloret de Mar gewesen. Das Forum, um das es geht, soll zunächst in USA danach in Russland gehostet gewesen sein. Also so oder so keinerlei Bezug zu einer möglichen Tat im Inland (BRD). Das einzige, woraus die Justiz hier wieder einmal verfassungswidrig eine Inlandstat konstruiert, ist, dass das Forum in deutscher Sprache geführt wurde. Aber das begründet nach rechtstaatlichen Grundsätzen, die in diesem BRD-Regime nicht mehr existent sind, nicht die Konstruktion einer Inlandstat. In diesem Zusammenhang (die des Tatortes) muss ich zum besseren Verständnis schon hier zwischendurch auf die Strafprozessordnung (StPO) verweisen. Da sagt § 7 StPO über den Gerichtsstand des Tatortes:

Zitat
Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.
Zitat Ende

Und nun überlegen wir doch einmal, für den Fall, ich hätte die Taten begangen. In dem Fall hätte ich die Taten an meinem Computer begangen, der in meiner Wohnung in Lloret de Mar, Spanien, gestanden hätte. Somit wäre das Bezirksgericht, Amtsgericht in Blanes, oder ein Gericht in der Provinzhauptstadt Girona der Gerichtsstand. Das wird durch die folgenden Paragraphen noch deutlicher. Im Übrigen wurden durch einen Mitangeklagten, der seinen Wohnsitz, also auch seinen Computer, der Gerichtstand Stuttgart festgelegt, weil es der Gerichtsstand von DESSEN Tatort ist. Also der Tatort bezogen auf die Wohnung. Gilt bei mir ein anderes Gesetz? Schauen wir mal, was § 8 StPO dazu sagt:

Zitat
(1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.
(2) Hat der Angeschuldigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes, so wird der Gerichtsstand auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.

Zitat Ende

Also bitte, noch eindeutiger geht es doch nicht mehr. Absatz (1) sagt eindeutig, dass der Wohnsitz des Beklagten den Gerichtsstand begründet. Also bei mir wieder Spanien. Absatz (2) bringt es noch deutlicher auf den Punkt. Ich, als der Angeschuldigte, habe schon seit über 20 Jahren keinen Wohnsitz mehr im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes. Somit hätte der Gerichtsstand zwangsläufig auf den letzten, gewöhnlichen Aufenthaltsort, und der war nun mal Lloret de Mar in Spanien, bestimmt werden müssen. Aber das konnten die deutschen Behörden ja nicht zulassen, denn dann hätte ich nach spanischem Recht einen glasklaren Freispruch bekommen, weil eben unschuldig.

Weiterhin gibt es zwar gemäß § 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug. Aber auch hier sind die angeklagten Taten nicht aufgeführt. Also ist der Export des deutschen Strafgesetzbuch nach Spanien wieder rechtswidrig.
Und eh jetzt ein paar findige Hobby-Juristen kommen mit Jaaaa.....Aber, ich weiß, es gibt noch den § 7 StGB Abs. 2, der von Auslandtaten in anderen Fällen spricht.

Zitat:
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist
Zitat Ende

All diese Vorwürfe gegen mich sind schon nach deutschem Recht nicht haltbar, nach spanischem noch weniger. Diese Tat, die ich nicht begangen habe, die nicht einmal eine war, wäre an dem echten Tatort, also in Spanien nicht mit Strafe bedroht. Der Rest erübrigt sich. Also sind nun alle Fakten erfüllt, die beweisen, dass der Export des deutschen Strafgesetzbuch nach Spanien rechtswidrig war. Auch die Legung des Gerichtstandes nach Stuttgart.

Und weiter zum nächsten Punkt, der beweist, dass eine Strafverfolgung aufgrund des § 129 StGB, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, nicht rechtens ist. Als sogenannte kriminelle Vereinigung wird von dieser Strafverfolgungsbehörde (involviert sind der Bundesinnenminister, die Generalbundesanwaltschaft, das BGH und das OLG Stuttgart) ein ordinäres Internetforum bezeichnet. Gegenteilig zu den konstruierten Behauptungen aller drei Gewalten war dieses Diskussionsforum sicherlich kein Verein nach dem Vereinsgesetz. Ich würde sowieso keinem Verein beitreten. Und um die Mitgliedschaft in einem Verein nachsagen zu können, muss wohl das "Vereinsmitglied" eine eindeutige Willenserklärung abgeben, das er einem Verein beitreten möchte. Das sind die Mindestanforderungen. Derartige Willenserrklären haben aber nie existiert.
In diesem Zusammenhang muss ich auch auf § 15 StGB, Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, eingehen. Hier ist eindeutig beschrieben:

Zitat
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Zitat Ende

Nun gut, weder in den angeklagten §§ 129, 130 StGB, steht auch nur ansatzweise, das auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht wäre. Also gilt es hier, den Vorsatz zu beweisen. Was zunächst bezogen auf § 129 StGB nicht möglich ist. Jetzt nur einmal gesetzt der Fall, ich wäre in diesem Internetforum aktiv gewesen. In einem Forum, das nachweislich seit wohl mehr als 10 Jahren legal im Netz unterwegs war. Somit hätte ich mich als Schreiber in einem legalen Forum registriert. Aufgrund der durch das Grundgesetz, Artikel 5 verbrieften Meinungsfreiheit musste auch niemand davon ausgehen, das eine Registrierung und das Verfassen von Texten in diesem Forum einmal strafbar werden könnte. Somit wäre also eine Fahrlässigkeit bereits von vornherein auszuschließen. Und wie verhält es sich mit dem Vorsatz, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein? Ich kann doch nur vorsätzlich Mitglied einer kriminellen Vereinigung sein, wenn ich dieser Vereinigung beitrete, in dem Wissen, dass es sich um eben eine kriminelle Vereinigung handelt. Bedingter Vorsatz ist ebenfalls anzunehmen, wenn ich, als Teilnehmer an einer solchen Vereinigung, Gewahr werde, dass diese Vereinigung als kriminell eingestuft, ja vielleicht sogar als solche verboten wird/ist. Aber bis zu diesem Punkt, an dem ich überhaupt die Möglichkeit habe, davon Kenntnis zu erlangen, muss mir die Möglichkeit zum Rücktritt dieser, dann erst erfolgten, Kriminalisierung, gewährt werden. Auch dies ist im Gesetz geregelt, in § 24 StGB, Rücktritt. Das muss ich kurz weiter erläutern. Ein Teil des Gesetzestextes lautet:

Zitat
Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.

Zitat Ende

Wir nehmen immer noch an, ich wäre in diesem, noch legalen, Forum unterwegs. Plötzlich könnte ich in Erfahrung bringen, dass man dieses Forum als kriminelle Vereinigung verboten hat. Theoretisch würde ich in solch einem Fall sofort meinen Account dort löschen. Somit verhindern, dass ich Teil einer, ab dann kriminellen, Vereinigung werde/bin. Somit würde ich die generelle Ausführung der Tat verhindern. Aber die werten Leser mögen mir bitte sagen, wie ich Kenntnis davon erlangen könnte, wenn ein Herr Bundesinneminister, Thomas De Maiziere, dieses Verbotsverfahren in einer geheimen Absprache mit den 3 Gewalten, durchgeführt hat. Und noch vor Veröffentlichung des Verbots kriminelle Fakten geschaffen, und mich meiner Eigentümer rechtswidrig beraubt hat. Somit ist es als erwiesen anzusehen, das hier absolut niedrige Beweggründe, meiner festen Auffassung sogar hochgardige Lobbyinteressen vorlagen. So kann man aber gegen jede Gruppe vorgehen, die dem Regime unbequem ist. Erst im Geheimen verbieten, damit die Mitglieder vorsätzlich kriminalisieren und anklagen. Das ist keine Rechtstaatlichkeit, das ist in meinem Augen purer Staatsfaschismus.

Und noch mehr Recht verschafft mir der folgende § 16 StGB, Irrtum über die Tatumstände.

Zitat
Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
Zitat Ende

Das eine Fahrlässigkeit auszuschließen ist, haben wir bereits oben gelesen. Nur noch mal kurz zur Erinnerung, was hier als Tat definiert ist. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Um aber als Täter der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt zu werden, hätte mir jawohl genau, entsprechend diesem § 16 StGB, bei der Teilnahme an diesem Forum bewusst gewesen sein müssen, das es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Ich hätte also den Umstand kennen müssen, dass es sich plötzlich um den Tatbestand einer kriminellen Vereingung handelt. Während der Zeit, in der man mir die Mitgliedschaft vorwirft, war dieses Forum KEINE kriminelle Vereinigung. Die ist es erst durch den Tatbestand des Verbotsverfahrens geworden, dass man aber, wie schon bereits erwähnt, geheimgehalten hat. Somit konnte ich bis hin zum Zeitpunkt der illegal fingierten Hausdurchsuchung (was diese übrigens zu einem bewaffneten Raubüberfall qualifiziert) den Umstand der Tat nicht kennen können. Somit ist auch der Vorsatz zu 100% zurückzuweisen. Was dieses Strafverfahren auf eine absolut illegale Basis stellt.

Und auch § 17 StGB, Verbotsirrtum, ist absolut zutreffend. Auch hier zunächst wieder der betreffende Gesetzestext:
Zitat
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Zitat Ende

Liebe Leser, nun geht einmal in Euch. Eine unbedarfte Person meldet sich in einem Internetforum an, dass schon Jahre legal im Netz aktiv ist. Meldet sich dort an, weil in diesem Forum eben nicht nach Regime-Vorschriften zensiert wird. Weil man dort seine Meinung frei sagen kann, wie es auch in Artikel 5 Grundgesetz verbrieft ist. Dabei fehlt dann dem angeblichen Täter nicht nur die Einsicht, etwas Unrechtes zu tun, er handelt definitiv ohne Schuld, weil er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Weil ja auf einmal das betreffende Forum in GEHEIMER Aktion verboten wurde. Selbst danach, also bis zur endgültigen Veröffentlichung des Verbotes konnte der angebliche "Täter" den Irrtum nicht vermeiden. So ist es mir ergangen, weil man mir unterstellt, in einem solchen Forum aktiv gewesen zu sein. Somit ist auch hierdurch diese körpervertletzende und tödliche Strafverfolgung gegen mich mehr wie eine Farce, außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit gemäß § 62 StGB. Außerhalb jeden Übermaßverbotes. Einen angeblichen Täter, von dem nicht mal eine Gefahr ausgeht, niemals ausging, ohne Gerichtsverhandlung zum Tode zu verurteilen und eine Vollstreckung ohne Urteil durch schwerste seelische und körperliche Folter zu vollziehen, das liegt weitab jeglicher Verhältnismäßigkeit, weitab jeden Übermaßverbotes.

Natürlich müssen wir auch auf den zweiten, angeblichen Tatbestand zu sprechen kommen. Zunächst einmal auf die rechtliche Seite. Der zweite Vorwurf ist der der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Welcher eindeutig ein Knebel- und Maulkorbparagraph ist, der absolut verfassungswidrig ist. Aber das liebste Spielzeug der kriminellen Justiz, um unschuldige Bürger zu verfolgen und zu verurteilen. Zunächst werde ich hier auflisten, was man mir vorwirft, erst danach werde ich die Begründungen verfassen.
Es handelt sich um Vorwürfe gemäß § 130

Zitat Abs. 1 Nr. 1:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
Zitat Abs. 2 Nr. 1 a-c
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
Zitat Abs. 5 Satz 1
Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
Zitat Ende

Also das, was mir an Taten dort vorgeworfen wird, hätte in keinerlei Hinsicht das potential, die Bevölkerung zum Hass aufzustacheln. Mit manchen der Vorwürfe könnte ich mich auch sicher identifizieren. Wenn zum Beispiel Religionen dazu genutzt werden, um wirklich grausame Tierquälerein zu begehen, obwohl diese Art in keinerlei Hinsicht notwendig ist. Das seh ich persönlich als grausame Mordlust an diesen unschuldigen Geschöpfen. Wer jemals einem Tier, das betäubungslos geschächtet wird, also bei vollen Bewusstsein den Hals durchgeschnitten bekommt, in die Augen schaut, der erkennt den Schmerz, die Qual die Panik, die dieses Tier in den Minuten bis zum Tode erleidet. Aber sowohl im jüdischen Glauben als auch im Islam, ist ein betäubungslosen schächten nicht zwingend notwendig. Im Islam gibt es sogar eine Fatwa (also die Aussage eines Gelehrten, der die Religion ganz genau kennt), in der eindeutig gesagt wird, dass auch das Fleisch eines Tieres, dass mittels Betäubung geschlachtet wurde, essbar bleibt (nach den Vorschriften des Islam). Ähnlich beläuft es sich mit den Zwangsehen im Islam, wenn unschuldige Mädchen zwangsweise mit alten Männern (was meiner Meinung UND nach deutschem Recht Kinderschändung ist, sobald die Ehe vollzogen wird) verheiratet werden. Personen, die so etwas monieren, werden bestraft. Aber ein sogenannter Politiker, nennen wir ihn hier mal ganz neutral Heiko Maas, plädiert dafür, das Kinderehen, in bestimmten Fällen, in Deutschland legalisiert werden sollen. Dazu noch Fragen? Sicher, man will mir in der Anklage wohl Antisemitismus vorwerfen. Dieses Land BRD? Liebe Leser, habt ihr vielleicht auch schon mal, nur ein ganz klein wenig, um die Ecke gedacht? Diese BRD rühmt sich, den Antisemitusmus bekämpfen zu wollen? Ein Regime, in dem in manchen Bundesländern dieser sogenannte Refomationstag ein gesetzlicher Feiertag ist? In einem Regime, in dem 2017, zum 500. Jahretag der Reformation, in dem gesamten Land ein gesetzlicher Feiertag war? Verbunden mit dieser Reformation ist stets ein bekannter Name. Nämlich der des Dr. Martin Luther. Der Typ, der im Jahre 1517 die 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt haben soll. Warum ich das hier schreibe? Um aufzuzeigen, was für ein Mann heute in Deutschland so überschwenglich gefeiert und verehrt wird. Denn dieser Martin Luther war der schlimmste Antisemit/Judenhasser, den diese Welt seit Bestehen jemals vorgebracht hat. Darum habe ich diesem Fall auch eine eigene Unterseite gewidmet, auf der ihr den Rest dazu lesen könnt. Also auf der einen Seite feiert diese gesamte BRD einen Typen, der so antisemitisch war, dass sich die Nazis bei ihrer Judenverfolgung sogar auf Luther und dessen Buch, "Von den Juden und ihren Lügen", berufen haben. (Kein Angst, das Buch hat nur 16 Seiten. Aber Seiten voller antisemitischer Brisanz!) Und auf der anderen Seite verfolgt diese BRD Personen, die ihre Meinung darüber schreiben, das deren Religionen sich gegen gute deutsche Gesetze richtet, und diese Gesetze dafür sogar von der BRD gebeugt werden? Na, klingelts ein wenig?

Aber kommen wir doch nun endlich zu der Verfassungswidrigkeit dieses § 130 StGB: Speziell in meinem Fall, aber auch in vielen anderen Fällen, wurde und wird dieser Knebelparagraph dazu verwendet, rechtswidrig das Recht auf die Äußerung der freien Meinung gemäß Artikel 5 Grundgesetz, einzuschränken, bzw. im Ganzen außer Kraft zu setzen. Gleich wird es etwas kompliziert, also bitte gut konzentrieren. Art. 5 Absatz 2 GG sagt nun aber auch, das "Diese Recht ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze finden". Und hier haben wir den Kasus Knacktus, also den Knackpunkt, bei dem sich die deutsche Judikative um ihre Rechtswidrigkeit dreht und wendet. Dieser Punkt ist zwangsläufig verbunden mit Artikel 19 Grundgesetz. Auch hier wieder der wichtige Gesetzestext:

Zitat:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Zitat Ende

Dieses sogenannte Zitiergebot wird natürlich, wieder rechtswidrig, durch ebenfalls verfassungswidrige Grundsatzentscheide des BVerfG eingeschränkt. Aber das kann nicht Rechtens sein. Denn auch ein BVerfG, kann nicht ohne die Entscheidung einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz einschränken und außer Kraft setzen. Aber diese gilt ja auch nur im Rahmen der Anklage, nicht im Rahmen der Verteigung. Es bleibt interessant! Wie das gemeint ist? Ganz einfach.

Im Rahmen des § 130 StGB wird ja eindeutig das Recht auf Freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz eingeschränkt. Das ist wohl ein nicht bestreitbarer Fakt. Sicher, wie oben schon angedeutet, erlaubt das Grundgesetz, Artikel 5, dass das Recht auf Meinungsfreiheit Schranken in Vorschriften der Allgemeinen Gesetze erfährt. Wenn aber nun die deutsche Justiz das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mittels des § 130 StGB derart aushebelt, daraufhin sogar Ermittlungsverfahren und Anklagen durchführt, Urteile spricht, dann ist es doch eindeutig erwiesen, dass es sich bei § 130 StGB um ein Allgemeines Gesetz handelt, nach den Worten des Grundgesetz zwangsläufig handeln muss. Sonst wäre ja eine Anklage nach § 130 StGB, aufgrund von Meinungsäußerungen, die der Machtelite nicht ins Konzept passen, absolut verfassungswidrig.

Wir halten also fest: § 130 StGB ist ein allgemeines Gesetz, oder ALLE Verfahren im Rahmen des § 130 StGB sind und waren verfassungswidrig!

Aber: Wie verträgt sich dass denn mit dem Artikel 19 Grundgesetz? Dort steht doch unmissverständlich und eindeutig:
Zitat:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Zitat Ende
Gut, soweit waren wir ja schon. § 130 StGB kann und darf Artikel 5 Grundgesetz nur einschränken, weil ja § 130 StGB ein Allgemeines Gesetz ist. Sonst wäre, wie auch schon erwähnt, jede Anklage wegen "Meinungsverbrechen" verfassungswidrig. Deutsche Gerichte (verbotenen Ausnahmegerichte gemäß Artikel 101 Grundgesetz), bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht BVerfG, lassen aber Ermittlung, Anklage und Verurteilung mittels dieses Außerkraftsetzen von Artikel 5 Grundgesetz, somit durch Zensur der verbrieften freien Meinung zu. Man kann es drehen und wenden wie man will, § 130 StGB muss somit eine ALLGEMEINES GESETZ sein! Aber leider, leider , für diese Justiz, war das noch nicht alles, was Artikel 19 Grundgesetz zu bieten hat. Hinzu kommt dann nun das "Zitiergebot".
Zitat
Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(Anm. Verfasser: Das Grundrecht, welches eingeschränkt wird)
Zitat Ende
Schauen wir in den § 130 StGB, schauen wir in das gesamte deutsche Strafgesetzbuch. Dort ist nirgendwo ein Grundrecht genannt, dass aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt werden darf. Also ist eine Anklage gemäß § 130 StGB wegen Einschränkung der freien Meinung eben NICHT rechtens, sondern verfassungswidrig. Das ist wohl mehr wie eindeutig.
Sicher, die oberste deutsche Gerichtsbarkeit versucht es ja immer wieder, und kommt auch damit durch, weil sich die deutsche Anwaltschaft nicht wagt, entschieden dagegen vorzugehen, mittels dieser Beugung und Außerkraftsetzung des Grundgesetzes, verbrecherische Urteile als legal erscheinen zu lassen. Was sie aber nicht sind. Denn das ist absolut keine Auslegung mehr, dass ist ein Beugen, Brechen und Außerkraftsetzen des Grundgesetzes durch die Exekutive und Judikative. Den meisten ist es bekannt, dass für Änderungen am Grundgesetz eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat zwingend vorgeschrieben sind. Und nicht nur ein Senat aus 3,5,7 oder sonstwievielen, willkürlich, nach Tageslaune agierenden Richtern.

Aber nun weiter im Strafrecht und zur rechtswidrigkeits des Verfahrens gegen mich.
Hierzu müssen wir weiter in den § 24 StGB Rücktritt schauen. Auch hier wieder:
Zitat:
Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.
Zitat Ende
Dise geht eindeutig konform mit § 16 StGB, Irrtum über die Tatumstände, und mit
§ 17 StGB, Verbotsirrtum. Weiter oben hatte ich schon deutliche klar gelegt, inwieweit diese beiden Paragraphen greifen. Aber wenn eine kriminelle(§129StGB)/terroristische(§ 129aStGB) Organisation der deutschen Bundesregierung dafür sorgt, dass der Betroffene garnicht wissen kann, dass er möglicherweise rechtswidrig handelt, weil er von dieser Regierung in "geheimer Mission" kriminalisiert wird, hat diese Person auch keine Chance, die dann weiter Ausführung der Tat, nämlich die Mitgliedschaft in einer illegal kriminell gemachten Vereinigung, somit die weitere Ausführung der Tat aufzugeben.

Neue Fakten in https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__1.html

Fortsetzung folgt

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Die rechtswidrige Hausdurchsuchung

Hierzu muss ich schon vorab etwas weiter ausholen. Denn zu einer Hausdurchsuchung im Ausland sind einige Voraussetzungen mehr zu beachten, wie bei einer nationalen Aktion. Bei einer Aktion in einem anderen Unionsstaat muss eine Amtshilfe durch den ersuchenden Staat bei ersuchten Staat beantragt werden. Zwingend vorgeschrieben ist, das im EU-Raum auch eine europäische Ermittlungsanordnung EEA für solch eine Amtshandlung in einem anderen Unionsstaat vorliegen muss. Zudem muss vorab im ersuchenden Staat bereits ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden sein. Ja, sicherlich hat die Ermittlungsrichterin Wimmer, am BGH, einen Beschluss erlassen, der zur Durchsuchung der Wohnungen der Beiteiligten, mit Beschlagnahme, dienen soll. Und damit hat sich diese Ermittlungsrichterin selber ein "Ei" gelegt. Bisher haben wir ja gelernt, das Abschriften/Ausfertigungen von Beschlüssen angeblich nicht unterschrieben sein müssen, weil ja angeblich das Original unterschrieben ist. Soweit, so schlecht. Wenn nun aber der Beschluss von der Richterin selber "unterschrieben" ist, muss ja wohl diese Unterschrift den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bei einer ordentlichen Richterunterschrift muss:

Wenn also weder Buchstaben, noch Buchstabenfragmente zu erkennen sind, es auch sonst keinerlei Hinweis gibt, dass es sich um eine Schrift handelt, sondern lediglich so etwas wie geometrische Formen, dann sind die Voraussetzungen an eine Unterschrift keinesfalls erfüllt. Jeder von euch kennt doch in der EDV einen Platzhalter oder die geometrische Form für ein Leerzeichen? Oder einen Platzhalter für nur eine Stelle? Egal, wie man es dreht und wendet, die hier folgend abgebildete Krackelei ist weder eine Unterschrift, noch eine Paraphe noch sonst irgendwas. Dieses dubiose geometrische Zeichen kann sogar ein kleine Kind täuschend echt nachmachen. Es taugt also nicht zur Unterschrift.
Das hat auch das Kammergericht Berlin (aber auch andere) in seinem Urteil so eindeutig anerkannt:
3 Ws (B) 60/16 vom 02.02.2016

Und nun lieber Leser, schaut euch einmal die folgende Krackelei an, die wohl eine Unterschrift darstellen soll:

Unterschrift Wimmer

Selbst mit bestem Willen kann man hier keine Unterschrift, nicht einmal eine Paraphe erkennen. Eine Paraphe ist lediglich ein Handzeichen, das nicht den vollen Namen wiedergeben soll. In privatrechtlichen Unternehmen durchaus üblich, wenn den Mitarbeitern Kürzel zugeordnet werden. Im Rechtsverkehr nach außen sind Paraphen allerdings nicht zulässig. Im internationalen Rechtsverkehr schon einmal garnicht. Und schaue man sich hierüber diese geometrische Figur an. Das ist noch nicht einmal eine Paraphe. Somit sind ALLE Beschlüsse, die derart von dieser Richterin unterzeichnet sind, reine Entwürfe von Beschlüssen, somit nicht rechtsgültig. Somit hat sich also die Generalbundesanwaltschaft mit einem ungültigen Entwurf eines Beschlusses die Amtshilfe in Spanien erschlichen. Also schon kriminelles Handeln vor der eigentlichen Hausdurchsuchung, die so den Status eines bewaffneten Raubüberfalls bekommt.

Also bereits der zweite kriminelle Punkt. Keine EEA, kein rechtsgültiger Beschluss zur Erlangung eines Durchsuchunsgbeschlusses. Bei einem Rechtstaat wäre hier bereits Ende Gelände. Aber leider gibt es hier im EU Recht eine absolute (¿¿¿gewollte???) Lücke. Denn gemäß EU Recht muss der ersuchte Staat nicht einmal prüfen, ob die angeforderte Amtshilfe überhaupt rechtens ist. Sondern darf diese ungeprüft ausführen. Somit waren dem rechtswidrig agierenden deutschen Justizsumpf Tür und Tor für diese illegale Vorgehensweise geöffnet.

Und die nächste, verfassunsgwidrige Aktion. Ich hatte es bereits im Zusammenhang mit § 130 StGB, Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 19 Grundgesetz, erläutert. Mit der Durchsuchung der Wohnung ist es das gleiche Problem. § 102 StPO sagt folgendes:
Zitat:
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Zitat Ende
Somit ist also eindeutig, dass § 102 StPO absolut das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 13 Grundgesetz, beugt, bricht und außer Kraft setzt. Aber auch hier muss wieder Artikel 19 Grundgesetz ins Feld geführt werden. Und auch hier noch einmal
Zitat
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Zitat Ende
Auch hier gilt wieder: § 102 StPO MUSS zwangsläufig ein Allgemeines Gesetz sein, sonst dürften die Behörden NICHT aufgrund dieses § 102 StPO die Unverletzlichkeit der Wohnung missachten. Aber auch in § 102 StPO ist nirgens vermerkt, dass dieses Gesetz das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung brechen darf. Also auch hier wieder eine Straftat wider das Zitiergebot. Wer auch hier wieder meint, zu sagen: Jaaaaaa, aber.......... Man möge einmal in die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes schauen. Dort ist eindeutig dieses Zitiergebot vorhanden, damit die Regierung den Bürgern all ihre verbrieften Grundrechte entziehen kann. Man hat es dort festgeschrieben, weil das Gesetz sonst verfassungswidrig wäre. Genauso wie es definitiv § 130 StGB und § 102 StPO sind.

So auch geschehen. Morgens um 8 Uhr wurde Sturm geklingelt und wie wild gegen die Tür geklopft. Zu dieser unschristlichen Zeit lag ich noch im Bett, auch nichts Böses erwartend. Bis plötzlich so eine schwarz vermummte Person in meinem Schlafzimmer stand und wortlos in Ecken und Schränke schaute. Nun ja, als ich sah, dass eine bewaffnete Horde solcher schwarz Gekleideter in der Wohnung stand, wurde mir schon etwas anders. Wie ich kurz darauf erfuhr, hatte meine Frau die Tür geöffnet, wurde aber sofort brutal in den Hausflur gezogen und an die Wand gepresst. Ich weiß nicht, was diese kriminellen Personen vom Bundeskriminalamt (BKA) den Spaniern erzählt haben, dass die mit einer 20 Mann starken Anti-Terror-Truppe bei uns auftauchten. Ich bin mir sicher, dass es unverschämten Lügengeschichten waren. Trotz Verlangen hat sich auch niemand ausgewiesen. Die beiden BKA-Personen (Mann und Frau, das wird noch interessant) auch nicht. Die haben mir nur dieses Schriftstück vom deutschen Bundesinnenministerium vorgelegt, dass besagtes Forum als kriminelle Vereinigung verboten worden wäre. Ich sollte den Empfang dieses Schriftstücks quittieren. Das einzige, was ich gemacht habe, war, diesen Verbrechern den gepflegten Mittelfinger zu zeigen. Ich habe mich bei den spanischen Polizisten auch gegen diese Hausdurchsuchung verwehrt, ohne Erfolg. Wer die spanische Polizei kennt, der weiß, dass man nicht verhindern kann. Das Widerstand auch mal mit körperlichen Blessuren ausgehen kann, auch wenn der Betroffene Invalide ist. Ich habe die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses verlangt. Auch dieser wurde mir verweigert. Heute ist mir klar, das ein solcher bestimmt noch garnicht vorgelegen hat. Bis heute, als über 4 Jahre danach, habe ich noch keinen ordentlich unterschrieben, rechtsgültigen Durchsuchungsbeschluss zu Gesicht bekommen. Zu Beginn der Durchsuchung habe ich gefordert, dass man mir einen Rechtsanwalt als Beistand ruft. Nach spanischen Recht sind die Behörden dazu verpflichtet. Auch dieser wurde mir zu diesem Zeitpunkt noch verwehrt. Heute ist mir absolut klar, warum. Denn ein ordentlicher Strafverteidiger in Spanien soll es so etwas im Gegensatz der BRD ja noch geben) hätte diese Farce von Hausdurchsuchung sofort beendet. Weil sie eben illegal war. Es gibt auch noch einen weiteren Punkt aus der spanischen Strafprozessordnung. Bei einer Hausdurchsuchung müssen zwingend als Zeugen entweder ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (der nicht Polizei oder sonstige Exekutive sein darf), oder zwei Mitglieder der Gemeinde anwesend sein. Diese waren nicht vorhanden. Einzig mein 80-jähriger, kranker Nachbar wollte mir zu Hilfe kommen. Das wäre dann schon mal ein Mitglied der Gemeinde als Zeuge gewesen. Dieser Nachbar wurde aber von der Polizei brutalst in die Wohnung zurückgestoßen. Dabei hätte er sich auch schwer verletzen können. Somit hat die Polizei bewiesen, dass ihr Zeugen bei dem illegalen Tun unerwünscht waren. Bedarf es noch mehr Beweise dafür, dass diese Hausdurchsuchung illegal war? Weil die auch gegen das deutsche Grundgesetz und die spanische Verfassung verstoßen hat. Eines ziehe ich hier einmal kurz vor, werde es später näher erläutern. Im weiteren Verlauf der Jahre habe ich die involvierte spanische Internationale Staatsanwaltschaft ausführlich informiert, wie rechtswidrig sie gegen mich vorgegangen ist. Inwieweit sie sogar gegen geltendes spanisches Recht verstoßen hat. Mit dem Erfolg, dass diese Staatsanwaltschaft weitere deutsche Amtshilfe abgelehnt hat, unter anderem wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Nachzulesen in der spanischen Verfassung (hier in deutsch) in Artikel 18 Absatz 2. Sicher, diese kann auch in Spanien umgangen werden, wenn ich mich wirklich irgendwelcher Straftaten schuldig gemacht hätte. So aber beweist das Vorgehen der Internationalen spanischen Staatsanwaltschaft, das ich unschuldig bin. Das also hier nur erstmal am Rande.

Ich konnte letztendlich nicht verhindern, das unter der illegalen Beihilfe dieser Person vom BKA, einer Frau Andre Wintgen, mein Eigentum rechtswidrig geraubt wurde. Auch hier muss ich wieder ausholen. In spanischen Dokumenten, die ich lange Zeit später erhalten konnte, waren aufgeführt ein Peter Junk und eine Person namens Andre Wintgen. Definitiv bei dem Raubüberfall anwesend waren 2 Personen vom BKA, ein Mann und eine Frau. Das der Vorname Peter eindeutig und zu 100% ein männlicher Vorname ist, das wird wohl niemand anzweifeln. Und selbst bei dem Namen Andre konnte ich nach noch so intensiver Suche nur finden, dass auch Andre ausschließlich ein Männername ist. Sollte dem tatsächlich so sein, dann hätte diese Frau eindeutig illegal und sogar unter falschem Namen an diesem Raubüberfall teilgenommen.
EINE BITTE AN ALLE LESER
Wenn jemand im Zusammenhang mit dem Bundeskriminalamt, oder ähnlicher Institutionen den Namen Andre Wintgen gehört hat oder die Person sogar kennt, im Netz etwas darüber gelesen hat, bitte bitte meldet euch bei mir. Es wäre überaus wichtig, um gegen solche Verbrecher vorzugehen. Gerne können wir dabei auch Passnummern vergleichen, denn auch die von Wintgen liegt mir vor.

Schon während der Durchsuchung wurde mir eindeutig klar, dass es diese Frau ausschließlich auf meine medizinischen Forschungsergebnisse abgesehen hatte. Denn es wurde Schriftstücke eingepackt, die eindeutig und ausschließlich nur medizinische Befunde, auch Schriftverkehrte mit Fachärzten waren. Diese Dokumente hatten definitiv nichts mit den vorgeworfenen Taten zu tun. Erster Beweis, dass dieses Verfahren ausschließlich aus Lobbyistischen Gründen inszeniert war. Ich habe sowohl den spanischen Poliozisten, als auch dieser habgierigen "Dame" gesagt, dass sich auf meinem Computer, also auf den Datenträgern für mich lebenswichtige Forschungsergebnise und Behandlungsmethoden befinden. Auch das hat niemanden interessiert. Es wurd nicht einmal versucht, Einblick in die Daten zu nehmen. Zu einem Zeitpunkt, als den Personen, die den Überfall begingen, noch nicht bekannt oder bewusst sein konnte, dass ich die Passwörter auch damals nicht herausgegeben hätte. Aber ein weiterer Beweis. Seitens der kriminellen Ermittlungsrichterin Wimmer vom BGH wurde in deren Entwurf des Beschlusses (keine Ausfertigung, aber auch nicht ordentlich unterschrieben, also rechtsunwirsam) zur Duchsuchung ja schon verlangt, dass auch nach Unterlagen gesucht werden sollte, welche auf eine Finanzierung des besagten Forums schließen lassen.

Mein medizinischen Rohstoffe für meine Forschungen habe ich stets anonym erworben, weil es der Lieferant so erwartete. Die Bezahlung erfolgte somit auch über eine anonyme Währeng, die PaySafeCard (ich glaube, es nannte sich schon damals Krypto-Währung). Aus diesem Grund hatte ich auch noch einige Quittungen dieser PaySafeCards bei meinen Unterlagen liegen. Wäre es dem Überfallkommando wirklich darum gegangen, auch eine Finanzierung des Forums offen zu legen, wäre das doch ein gefundenes Fressen für die Beweisführung gewesen. Aber nein, diese Quittungen wurden zwar gesichtet, aber NICHT mitgenommen. Was beweist, dass das Interesse nicht den Vorwürfen entsprach sondern einzig dem Raub meiner Foschungsergebnisse.

Aber die Farce geht ja noch weiter. Als wir letztendlich auf der Polizeiwache waren, habe ich nochmals von dieser komischen Wintgen gefordert, mir meine Datenträger zurück zu geben, weil sich darauf meine lebenswichtigen Behandlungsmöglichkeiten befinden. Die einzige gehässige Antwort dieser Unperson war nur:
Dann geben Sie uns doch die Zugangsdaten zu Ihren Datenträgern raus, dann kommen wir schneller an Ihre wichtigen Daten und sie können sie schneller bekommen.
Alleine dieser kurze Satz ist zum einen schon mal eine Verhöhnung eines schmerzgeplagten Invaliden. Aber es war auch eindeutig eine Aussageerpressung gemäß § 343 StGB. Um die Worte einmal in einen deutlichen Kontext zu bringen, habe diese Worte bedeutet:
Gib uns die Zugangsdaten zu deine Festplatten, damit wir noch schneller an unser Diebesgut kommen, um es der Pharmaindustrie zu verkaufen, ansonsten musst du wegen der fehlenden Behandlung ohne deine Ergebnisse erbärmlich leiden und verrecken. Und leiden wie ein räudiger Köter muss ich wegen dieser Verbrecher nun seit fast 5 Jahren.
Eines ist mir auch erst später durch den Kopf gegangen. Wahrscheinlich ist es auch dem Leser hier nicht aufgefallen. Diese kriminelle Frau Wintgen (oder wer immer das war) sprach von Passwörten zu meinen verschlüsselten Datenträgern. Weder in der Wohnung bei mir noch sonstwo hat diese Frau versucht, meine Datenträger zu öffnen. Sie konnte nicht wissen, dass die tatsächlich verschlüsselt sind. Wie also kommt diese dubiose Type darauf? Ich will es euch sagen. Für mich ist es nicht nur ein Verdacht, für mich ist es bewiesen. Aufgrund von Versuchen deutscher Behörden, ob es nun das BKA, die Verfassungsschmutz oder sonst eine kriminelle deutsche Regierungsorganisation war, meinen PC zu hacken, um so die medizinischen Daten zu stehlen, ist man wohl auf die verschlüsselten Datenträger gestoßen. Es wurde also eine illegale Online-Überwachung durchgeführt. Und als man auf diese Art nicht an die begehrten Daten kam, hat man dieses Verfahren gegen mich konstruiert, das weder nach deutschem Recht, weder nach spanischem Recht, werden nach EU-Recht, noch nach internationalem Recht haltbar ist. Ansonsten hätte niemand wissen können, dass meine Datenträger verschlüsselt sind.

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Mein einseitiger Schriftverkehr mit der internationalen Staatsanwaltschaft Girona und dem Gericht in Blanes

Wie schon im Thema der illegalen Hausdurchsuchung hierüber erwähnt, hatte ich, parallel zu allem auch die spanische Staatsanwaltschaft und das spanische Gericht vollumfänglich darüber aufgeklärt, dass die deutschen Behörden diese zwei spanischen Staatsmachten zu illegalem, gar kriminellem, Handeln, gegen deren eigene (spanische) Gesetze instrumentalisiert hat. Da ich wichtige Dokumente hier in Spanien grundsätzlich auch zweisprachig verschicke, also in spanisch und deutsch, bin ich nun auch in der Lage, hier deutschsprachigen Dokumente zu veröffentlichen.

Beginnen wir mit dem Schreiben an die Internationale Staatsanwaltschaft in Girona.
Diesem Schreiben habe ich die kompletten Dokumente beigefügt, die ich auch dem involvierten Richter Balarin vom Amrsgericht in Blanes geschickt habe, der ja angeblich für diese illegale Hausdurchsuchung verantwortlich ist.

Folgend nun meine Anschreiben an den verantwortlichen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Blanes, der genauso wie der Staatsanwalt von den kriminellen deutschen Behörden zu Straftaten gegen die eigenen, spanischen, Gesetze intrumentalisiert wurde.
Mein Anschreiben an den Richter Balarin kann man hier einsehen.
Im folegnden werde ich hier dann die Dokumente verlinken, in der reihenfolge, wie sie in diesem Anschreiben an den Richter genannt sind. Auch mit kurzen Erläuterungen versehen. Auch hier werde ich nur die Dokuemnte in deutscher Sprache verlinken.

Derecho-español-aleman-EU-DE.pdf
In diesem Dokument habe ich die diversen deutschen, spanischen Gesetze und entsprechendes EU-Recht aufgeführt. Der Leser wird feststellen, dass sich das deutsche und das spanische Strafgesetzbuch sehr ähnlich sind. Zu der jeweiligen Auflistung der Gesetze habe ich darunter auch meinen Kommentar hinterlassen.

Violaciones-Constitución-ES-RFA-DE.pdf
Datei-Titel heißt sinngemäß übersetzt : Verbrechen gegen die spanische und deutsche Verfassung. Ja, Verfassung, denn Spanien hat das deutsche Grundgesetz als Verfassung anerkannt. Also kein Grund, hierzu "aufklärende" Mails zu senden. Wer einmal einen Blick in die deutsche Übersetzung der spanischen Verfassung werfen möchte, kann dies hier tun. In diesem Dokument bin ich auf die Verstöße sowohl gegen das deutsche Grundgesetz, als auch gegen die spanische Verfassung eingegangen. Sofern gleiche, oder gleichartige, Artikel in Spanien und Deutschland vorhanden sind, habe ich beide genannt und die mit "konform zu" gekennzeichnet. Und folgend, wie gewohnt, meinen Kommentar dazu verfasst.

petición de gracia DE (Gnadengesuch).pdf
Auch wenn es für einen gestanden Mann etwas peinlich ist, zu veröffentlichen, dass man um Gnade winseln muss, obwohl man im Recht ist, auch das möchte ich hier nicht vorenthalten, weil es halt auch zu diesem Fall gehört. Leider habe ich allerdings auch hierzu keinerlei Stellungnahme des Gerichts erhalten.

Krankheitsinfos-DE1.pdf
Dieses Dokument liegt hier in aktualisierter Form vor, weil sich ja auch bereits seit dem Schreiben an den Richter Balarin viel negatives zu meiner gesundheit getan hat.

Die weiterhin in dem Schreiben genannten Dokumente „Sentencia Social“ (Urteil des Sozialgericht Girona über die Erwerbsunfähigkeit), „Resumen de la Valoracion del Grado de disminucion“ (Grad der Erwerbsunfähigkeit), „Resolución-incapacidad“ (Bescheinigung Erwerbsunfähigkeit), und „Resolución de asignación de asistencia“ (Bescheinigung über den Pflegegrad), werde ich hier nicht verlinken, da diese Dokumente nur in spanischer, bzw. catalanischer Sprache vorliegen. Sollte ich jemals soviel Zeit und Kraft haben, diese Dokumente ins Deutsche zu übersetzen, werde ich die Übersetzungen sicher hier nachliefern.

Exámenes médicos innecesarios-DE.pdf
Dateititel heißt sinnegmäß auf deutsch "Unnötige medizinische Untersuchungen".
Ursache dieses Dokumentes ist der Versuch, der kriminellen deutschen Behörden, mich weiterhin durch die spanischen Behörden auf das Schlimmste foltern und quälen zu lassen. Es ist ja wohl mehr als pervers, wenn ein deutscher Richter einem invaliden Schmerzpatienten Gewalt und Fixierung androht. Das beweist mir nur einmal mehr, ddas diese deutschen Richter perversen Sadisten sind, die sich an der Qual kranker Personen ergötzen. All das, was man durch diese gewaltsamen Unterscuhungen feststellen wollte, ist den deutschen Behördenbereits durch amtliche Dokumente bewiesen wordenSomit wird hier eindeutig und komplett gegen § 81a StPO (deutsche Strafprozessordnung) verstoßen, auf das sich diese perversen Blutrichter in Deutschland aber berufen. Eigentor, würde ich sagen.

 

Fortsetzung folgt

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Handelt auch das Bundesverfassungsgericht kriminell und verfassungswidrig?

Aufgrund meiner Erfahrung muss ich diese Frage in der Überschrift eindeutig bejahen! Und ich muss auch meine Meinung kundtun, dass die entsprechenden Richter beim Bundesverfassungsgericht, für mich erwiesenermaßen, der kriminellen/terroristischen Vereinigung gemäß den §§ 129, 129a StGB, zuzuordnen sind. Für den Leser, der sich noch nicht weiter mit den anderen, hier veröffentlichten Begebenheiten befasst hat: Die in meinen Augen kriminelle/terroristische Vereinigung von Teilen der drei deutschen Staatsgewalten in gemeinsamer Tat haben mir durch erschlichene Amtshilfe in Spanien mittels einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung meine medizinischen Forschungsergebnisse, also die einzig wirksamen Behandlungsmethoden, durch diesen bewaffneten Raubüberfall geraubt. Jeder Versuch, meine Behandlungsmethoden von diesen kriminell agierenden, deutschen Behörden, zurück zu erhalten, lief natürlich ins Leere. Das ist Beweis genug, dass es sich eindeutig um lobbyistische Interessen handelt, sicherlich durch die Lobbyberater der Pharmaindustrie in den Ministerien, die ja von dort aus die BRD regieren, initiiert.

In meiner Verzweiflung habe ich mich vertrauensvoll an das Bundesverfassungsgericht (im folgenden BVerfG genannt) gewandt. Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass in der BRD ein Justizsumpf bis hoch in die höchste Judikative existiert. Und den Fall möchte ich euch hier mit weiteren Erläuterungen vorstellen. Hier zunächst der Link zu meinem Antrag auf Einstweilige Anordnung.

Und bereits im Folgenden wird es sehr interessant. Mein Antrag ist per Fax am 12. Mai 2016, vom BVerfG bestätigt, dort eingegangen. Die Vergabe des Aktenzeichens zu dem Fall erfolgte am folgenden Tag, den 13. Mai 2016. Soweit ist alles noch normal. Aber, und das wird später noch sehr interessant und gilt auch eindeutig als Beweis für eine Straftat des BVerfG, bzw. der zuständigen Richter. Man möge die Form der Angabe meiner Absenderdaten in meinen Briefen und die Form der Adressdaten, an mich, auf der Antwort des Gerichts vergleichen. Fällt ein Unterschied auf? Aber darauf komme ich später genauer zu sprechen. Hier also das Schreiben mit der Vergabe des Aktenzeichens. Das dieses Dokument wieder rechtswidrig nicht unterschrieben ist, bedarf ja nicht mehr der Erwähnung.

Die Ablehnung des Antrages auf Einstweilige Anordnung erfolgte natürlich prompt auf den Fuß. Und zwar so schnell, dass es als sicher anzusehen ist, das hier nicht einmal eine ordentliche Überprüfung gegeben hat. Mein Antrag wurde durch das BVerfG ganz sicher auf Anordnung der Ermittlungsrichterin Wimmer, BGH, und/oder Staatsanwältin Geilhorn, GBA,(in meinen Augen zwei der Rädelsführer im Rahmen der kriminellen/terroristischen Vereinigung) abgelehnt, ohne die Sachlage überhaupt zu prüfen. Ich sehe es als erweisen an, dass die Richter beim BVerfG, Hermanns, Müller, Maidowski, meinen Antrag nicht einmal gelesen haben. Denn ansonsten hätte die Begründung anders ausfallen müssen. Aber nehmen wir uns diese Ablehnung doch einmal genauer vor:
Es handelt sich um eine Ausfertigung, das ist ja deutlich gekennzeichnet. Aber was ist eine Ausfertigung? Dazu sagt § 47 Beurkundungsgesetz, Ausfertigung:

Zitat
Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.
Zitat Ende

Wenn also die Ausfertigung die Urschrift im Rechtsverkehr vertritt, so muss die Ausfertigung entsprechend ein identisches Doppel der Urschrift sein. Ist also die Ausfertigung nicht unterschrieben, ist es die Urschrift auch nicht. Ansonsten wäre es eindeutig eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.

Die Ausfertigung muss also ein IDENTISCHES Doppel der Urschrift sein? Schon hier zeigt sich, warum diese Ausfertigung, die keine ist, von niemandem, trotz der bestehenden rechtlichen Vorschrift für Ausfertigungen, beglaubigt wurde. Weil sich niemand so offensichtlich strafbar machen wollte, wegen Falschbeurkundung. Denn eine Beurkundung dieses "dubiosen Zettels" als Ausfertigung wäre eine strafbare mittelbare Falschbeurkundung gemäß §271 StGB, sowie eine Falschbeurkundung im Amt gemäß §348 StGB. Das BVerfG verweigert mir den Einblick in die angeblich von den Richtern unterschriebene Urschrift. Bis zum Gegenbeweis behaupte ich öffentlich, dass die Urschrift ebenfalls NICHT von den Richtern unterschrieben ist, weil sich diese Richter so einer Strafbarkeit und Haftung aufgrund vorsätzlicher Taten entziehen wollen. Denn bei derartigem Vorsatz gibt es keine Staatshaftung mehr. Warum verweigern die Richter den Einblick in die Urschrift? Weil dort angeblich handschriftliche Notizen aus der Beratung sind. Also ist der Beschluss schon VOR der Beratung erstellt worden, sonst könnten da keine handschriftlichen Notizen drauf sein. Was auch wieder beweist, dass der rechtswidrige Beschluss von vornherein, sicherlich auf Betreiben von Richterin Wimmer, BGH, und Staatsanwältin Geilhorn, GBA, verfasst wurde. Also ohne jede Verhandlung/Beratung. DAS ist rechts- und verfassungswidriges Verhalten.
Dementsprechend hätte eine gesetzeskonforme Ausfertigung auch diese, darauf befindlichen, handschriftlichen Schmierereien (so wurde das bei uns damals in der Schule auch genannt) enthalten müssen. Sonst wäre es KEINE gesetzeskonforme Ausfertigung. Denn es wäre KEIN identisches Doppel der Urschrift. Und genau deshalb wird sich auch niemand gefunden haben, der diesen rechtswidrigen "Wisch" beurkundet.

Und nun schauen wir einmal weiter im Beurkundungsgesetz, zu § 48 beurkg, wo es eindeutig heißt:

Zitat
Die Ausfertigung erteilt, soweit bundes- oder landesrechtlich nichts Anderes bestimmt ist, die Stelle, welche die Urschrift verwahrt. Wird die Urschrift bei einem Gericht verwahrt, so erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Ausfertigung.
Zitat Ende

Lieber Leser, noch einmal auf diese "dubiose" Ausfertigung geschaut? Wo, auf diesem rechtsunwirksamen "Wisch" hat sich noch mal der Urkundsbeamte verewigt? Mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die Abschrift, also die Ausfertigung, mit dem Original übereinstimmt? Leider nicht vorhanden. Also ist diese Ausfertigung NICHT rechtsgültig. Auch das sagt eindeutig § 49 Abs. 2 beurkg, Form der Ausfertigung.

Zitat
Der Ausfertigungsvermerk soll den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen. Er muß unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein.
Zitat Ende

Also ist eindeutig erwiesen, dass die Ausfertigung keine ist, und nach meinem Rechtsempfinden den geistigen Wert eines Stücks Toilettenpapier nicht zu übersteigen vermag.

Schauen wir uns nun einmal die Gesetze an, auf die in diesem rechtsunwirksamen "Schrieb" verwiesen wird, die aber direkt auch von diesen Richtern des BVerfG mit den Füßen getreten werden? Bitteschön:
Da wird zunächst auf § 32 Abs. 1 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) verwiesen.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
Zitat Ende

Ich habe eindeutig klargelegt, das das Vorenthalten der mir geraubten Behandlungsmethoden schwere Nachteile für meine Gesundheit und mein Leben ergeben. Da dies durch Verbrechen geschah, die auch eindeutig gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inkl. des Grundgesetzes, verstoßen, wäre auch der wichtige Grund zum gemeinen Wohl zu nennen. Denn Verbrechen gegen das Grundgesetz aus niedrigen Beweggründen betrifft das gemeine Wohl.

Jetzt muss ich eines vor dem anderen erwähnen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde also verworfen, weil ich keine gerichtlichen Entscheidungen vorweisen konnte? Das ist zwar wahr, aber diese gerichtlichen Entscheidungen wurden mir von der Richterin Wimmer beim BGH auch lange Zeit vorsätzlich unterschlagen. Die habe ich erst lange Zeit nach diesem Verfahren beim BVerfG, auf Druck meinerseits, erhalten. Aber zurück. Diese Richter beim BVerfG behaupten, sie hätte keine richterlichen Entscheidungen gehabt? Da beweise ich mit Leichtigkeit das Gegenteil. Meine Absenderangaben (ich erwähnte es weiter oben) waren und sind in allen Schreiben, wie auch in dem Antrag auf Einstweilige Anordnung, einfach und simpel, wie es hier in Spanien gehandhabt wird.
Meine Absenderangaben:
Avda. Rieral 74, 3-1 , 17310 Lloret de Mar
Das BVerfG schreibt aber:
Avenida Rieral 74, 3. Etage, Aufgang C, Tür 1
Mit ein bisschen Phantasie (aber derartiges Denken traue ich den Richtern nicht wirklich zu, aber das ist meine subjektive Meinung, weil die ja meinen, auch mich für dumm verkaufen zu können) könnte man, vielleicht aus Erfahrung eines Spanienurlaubes, erkennen, das 3-1 als 3. Etage Tür 1 zu werten ist. Aber wie zum Teufel kommen diese Richter auf den Zusatz "Aufgang C" ? Ich werde es euch erklären:
Diese Schreibweise wurde ausschließlich von Richterin Wimmer und Staatsanwältin Geilhorn verwendet. Also können diese Richter diese Schreibweise ausschließlich aus der Strafakte haben, die alle richterlichen Beschlüsse beinhaltet.
Somit ist eindeutig und unbestreitbar erwiesen, dass auch die Richter beim BVerfG Einsicht in die Akte hatten und alle richterlichen Entscheidungen direkt einsehen konnte.

Und nun zur zweiten Begründung der Ablehnung: Ich habe also in dem Fall KEINE nachvollziehbare Schilderung des Sachverhaltes vorgelegt? Damit outet sich, meinem Rechtsempfinden nach, das BVerfG als genauso eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und alle anderen Beteiligten. Ich muss es aufgrund dieser Aussage für eine verlogenen Vereinigung halten. Der Gesamtantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung konnte hier schon jeder lesen. Es handelte sich um ganze 46 Din-A-4 Seiten. Also sicher weitaus mehr Begründung, wie die meisten Urteilsbegründungen von diesem, meiner Meinung und meinem Rechtsempfinden nach, verbotenen Ausnahmegericht (Artikel 101 Abs. 1 Grundgesetz) namens BVerfG, überhaupt jemals hatte. Allerdings ist dies auch der eindeutige Beweis, dass diese Richter meinen Antrag nicht im gesamten gelesen haben, sondern, meiner festen Meinung nach, in krimineller/terroristischer Vereinigung, zusammen mit der Generalbundesanwaltschaft und dem BGH, einfach rechtswidrig die Ablehnung beschlossen haben. Und dann noch schreiben, dass die Entscheidung unanfechtbar ist. Eine eindeutig kriminelle Handlung von Richtern, unanfechtbar? Ein weiterer Beweis, dass in dieser BRD eine Justizdiktatur, ein Justizsumpf herrscht.

Ich wäre nicht ich, wenn ich es mit dieser Ablehnung schon hätte bewenden lassen. Natürlich haben diese, nach meinem Rechtsempfinden kriminell agierenden Richter auch wieder eine entsprechende Antwort von mir erhalten, die hier nachzulesen ist. Das Schreiben selber muss ich wohl nicht extra erklären, da es selbsterklärend ist. Was wiederum ausführlicher Kommentare bedarf, ist doch wohl das letzte Schreiben dieses Ausnahmegerichts (Artikel 101 Grundgesetz) BVerfG. Also die "Letzte Antwort des BVerfG", verfasst durch einen Ministerialrat Hiegert, wieder ohne die notwendige Unterschrift. Es ist auch keine Ausfertigung, weil der Ausfertigungsvermerk fehlt. Das man sich also ein eigenes Schreiben beglaubigen lässt, beweist, dass man sich der privatrechtlichen Haftung bei vorsätzlichen Straftaten entziehen will. Als erstes verweigert man sich ja deutlich der Begründungen, die über die unverschämten Lügen in dem ersten Beschluss hinausgehen. Denn diese (meiner Meinung und meinem Rechtsempfinden nach) verfassungsfeindlichen Richter können es einfach nicht nachvollziehbar begründen, weil sie eben kriminell handelten. Aber der nächste Satz schlägt wohl dem sprichwörtlichen Fass den Boden aus.

Ich zitiere:
Der Ausfertigungsvermerk wurde durch die zuständige Geschäftsstellenbeamtin / den zuständigen Geschäftsstellenbeamten des Bundesverfassungsgerichts angebracht und ist nicht zu beanstanden. ............. Form und Inhalt der Ihnen übersandten Ausfertigung entspricht § 49 des Beurkungsgesetzes und der ständigen Parxis des Bundesverfassungsgerichtes.
Zitat Ende

Also ich weiß garnicht, wo ich hier anfangen soll, diese unverschämten Lügen zu wiederlegen. Es wird von "Beamten" der Geschäftsstelle geprochen. In diesem Fall habe ich es noch nicht versucht, weil ich zu der Zeit dann doch noch nicht so versiert war. Ich habe nicht den Beweis angefordert, durch Zusendung einer Kopie der Bestallungsurkunde, das es sich bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle tatsächlich um Beamte handelt. Oder ob diese letztendlich nur Amtsanmaßung betreiben. Das es sich um Beamte handelt, bezweifle ich solange auf das Entschiedenste, solange, bis man mir das Gegenteil beweist. Eines ist aber klar: Entweder haben diese Richter, in deren Auftrag dieser Ministerialrat Hiegert sicherlich agiert, ein anderes Gesetz, dass sie sich mittlerweile selber gemacht haben, oder die Richter, bzw. dieser Herr Ministerialrat, können einfach nicht lesen? Wir schauen hier doch bitte auch noch mal auf den § 49 BeUrkG Abs. 1+2 . Dort steht, sogar für den Laien, der lesen kann:

Zitat:
(1) Die Ausfertigung besteht in einer Abschrift der Urschrift, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist. Sie soll in der Überschrift als Ausfertigung bezeichnet sein.
(2) Der Ausfertigungsvermerk soll den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen. Er muß unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein.

Zitat Ende

Falls schon wieder geschlossen, hier noch einmal der Link zu dieser dubiosen Ausfertigung.
Dieser Absatz (1) stimmt ja noch mit der Aussage überein. Auf diesem Pamphlet der Absage steht obendrüber (gestempelt) tatsächlich das Wort "Ausfertigung", aber dann war es auch schon mit Achtung des Gesetzes. Der vorgeschriebene Teil von Ort und Tag der Erteilung der Ausfertigung? Nun, schaut nach, wo ist er denn? Nicht vorhanden! Wo bitteschön ist auf diesem Pamphlet die Person bezeichnet, welche diese Ausfertigung erstellt hat? Fehlt auch voll und ganz! Sicher, ich bin als Antragsteller der Einstweiligen Anordnung genannt. Aber das ist rechtlich nicht ausreichend. Denn es ist nicht zwangsläufig gegeben, dass ich auch die Person bin, der die Ausfertigung erteilt wurde. Auch wenn man sich da sicher wieder so versuchen würde, herauszureden. Und wo, bitteschön, ist die Unterschrift dieser Person, mit der die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt wird? Ihr werdet suchen, ohne Erfolg. Genauso wie man hier das Siegel der erteilenden Stelle nicht finden wird. Und solche Leute haben die Frechheit, sich auf das Gesetz zu berufen, das sie selber beugen, brechen und partiell außer Kraft setzen? Ständiges Verbrechen in dieser Art wird also von einem Gericht, das die Verfassung schützen soll, als Gewohnheitsrecht dieses Ausnahmegerichts angeführt? Diese Rechtsprechung ist absolut krank

Fragen wir uns einmal, warum denn diese "Ausfertigung" nicht von einem "Urkundsbeamten" mit Siegel unterschrieben ist. Auch diese Antwort ist einfach. Dazu gehen wir weiter in dem Antwortschreiben: (Und hier kommt mir erst Recht die Galle hoch, bei solch einer verfassungsfeindlichen Rechtsprechung). Die Ausfertigung wurde nicht von einem Urkungsbeamten unterschrieben und gesiegelt, weil diese Ausfertigung NICHT dem Gesetz entsprach. Da haben die wieder untereinander gemauschelt.

Zitat
Die Urschrift des Nichtannahmebeschlusses, die von allen beschlussfassenden Richtern unterschrieben wurde, ist nicht Bestandteil der Verfahrensakte. Hierauf würde sich auch nicht eine bewilligte Akteneinsicht erstrecken. Die Urschrift kann gerichtsinterne Aufzeichnungen enthalten, die entsprechend dem im § 30 BVerfGG enthaltenden Grundsatz der geheimen Beratung von dem Recht der Akteneinsicht ausgenommen ist. Könnte auch sie eingesehen werden, wäre das Beratungsgeheimnis nicht zu wahren, da die Aufzeichnungen den Gang der Beratung und die Stellungnahme der Richter preisgeben könnte, deren Geheimhaltung durch
§ 30 BVerfGG sichergestellt wird.

Zitat Ende

Bei soviel kriminellem Gerede weiß man wieder nicht, wo man beginnen soll. Fangen wir mit der Urschrift des Beschlusses an. Wann, bitteschön, kann frühestens ein Beschluss gefasst werden? Doch wohl erst dann, wenn die Verhandlung, bzw. Beratung beendet ist. Wie kann es also dann sein, das auf der Urschrift des Beschlusses gerichtsinterne Aufzeichnungen sind? Auf einem Beschluss, der erst nach der Beratung verfasst wird. Also ich weiß, wie wir von den den Lehrern damals bezeichnet wurden, wenn wir auf Dokumenten rumgekrizelt haben. Die haben uns als Schmierfinken bezeichnet. Na, wie bezeichnen wir denn dann Richter, die auf Dokumenten, die zu dem Zeitpunkt noch garnicht hätten existieren dürfen, rumkritzeln? Und warum darf der Betroffene keine Einsicht in diese Urschrift nehmen? Mal abgesehen von dem glasklaren Fakt, dass die Urschrift NICHT von den Richtern unterschrieben ist. Und das darf ich solange behaupten, bis die mir eine notariell (nicht von einem falschen Urkundsbeamten, sondern von einem Notar) beglaubigte Kopie dieser Urschrift zustellen. Sollten sich wirklich darauf die besagten Schmiereien befinden, darf es der Betroffenen wohl nicht einsehen, weil sich daraus Beweise für die kriminelle, verfassungswidrige und menschenrechtsfeindliche Agitation der Richter entnehmen lassen können. Der Gang der Beratung und die internen Gründe der Ablehnung gehen den Betroffenen sehr wohl etwas an. Aber dieses Recht wird dem Betroffenen genommen, um die Kriminalität der Richter zu decken. Ich denke, auf der Urschrift zu meinem Fall wird wohl zu lesen sein: "Im Auftrag von Staatsanwältin Geilhorn, GBA und Richterin Wimmer, BGH, ohne Kenntnisnahme der Unterklagen abzulehnen. Verständlich, dass ich als Opfer dieser Täter so etwas nicht lesen darf.
Und natürlich verweigert man sich mit dem letzten Satz jeder weiter Diskussion, die sich dann ja nur noch um die Verbrechen der Richter Hermanns, Müller und Maidowski drehen würden. Schlimmer hat auch die Justiz im Dritten Reich nicht agiert!

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Der durch das OLG Stuttgart rechtswidrig abgelehnte Befangenheitsantrag

Auch dieser Fall beweist eindeutig, dass deutsche Richter sakrosankt sind, "per Ordre de Mufti" (also auf Befehl der Obrigkeit) sogar rechtswidrig agieren dürfen und wohl müssen, ohne dafür auch nur in irgendeiner Form belangt werden zu können.
Die angebliche, richterliche Unabhängigkeit ist nicht mehr, wie eine hohle Phrase, mit der aber jedes Verbrechen dieser Richter gedeckt und geschützt wird. Keine Organisation der BRD geht aufgrund dieser hohlen Phrase gegen Richter vor, obwohl diese hochgradig verbrecherisch handeln. Das ist im Rahmen der BRD Diktatur eindeutig noch eine interne Justizdiktatur! Im Rahmen der kriminellen (§ 129 StGB) und terroristsichen (§ 129a StGB) Vereinigung, die zu dem Zweck gebildet wurde, mir mein Leben zu nehmen, aufgrund niedrigster Beweggründe wie Habgier, Mordlust, Grausamkeit und andere, sind auch andere Personen der deutschen Obrigkeit involviert, aber hier geht es zunächst nur um den widerrechtlich, auch durch Beweismittelunterdrückung ( § 274 StGB) Beschluss zur Ablehnung des Antrages auf Befangenheit gegen die Richter:

Die letzten drei Namen mit Fragezeichen, weil durch kein ordentliches Dokument herauszufinden war, ob es Richter sind oder vielleicht doch nur angeheuerte Mitarbeiter der Putzkolonne von der Gerichtstoilette. Soviel zum Thema der Verfikation von Personen durch die Unterschriftspflicht!
Zu Richterin Harrschar: Der Befangenheitsantrag gegen diese Richterin wurde abgelehnt, weil die nicht mehr Richterin am OLG Stuttgart ist. Nach reiflicher Überlegung kann ich hier nur zu folgenden Schlüssen kommen. Es ist durchaus möglich, dass diese Richterin Harrschar sich im Gegensatz zu den anderen Richtern hier, noch einen Hauch Rechtstaatlichkeit bewahrt hat. Und somit nicht bei den Verbrechen der anderen, genannten Richter mitspielen wollte. Also hat man sie entweder aus diesem Strafsenat herausgemobbt, weil sie vielleicht tatsächlich das "Nest beschmutzen" wollte. Oder man hat ihr gedroht (wie man es aus meiner Erfahrung wohl auch mit Rechtsanwälten macht), dass ihre Karriere schneller zu Ende sein kann, wie ihr lieb ist, wenn sie die Verbrechen der anderen Richter nicht deckt. Oder sie hat aufgrund von Gewissenskonflikten im Zusammenhabng der Verbrechen der Richter gegen mich, freiwillig das OLG Stuttgart verlassen. Es ist schon komisch, dass ich bislang auch nicht herausfinden konnte, wo diese Richterin Harrschar verblieben ist. MIR gibt das zu denken.

Den Antrag auf Befangenheit muss ich nicht extra kommentieren, denke ich. Denn er spricht wohl für sich. Dieser ist hier aufzurufen.

Die daraufhin bei mir eingegange Ablehnung des Antrages auf Befangenheit bedarf nun doch einiger Worte der Erklärung. Wobei ich noch weitere Schreiben dieses Ausnahmegerichts OLG Stuttgart aus den Zahlreichen Unterlagen heraussuchen muss.

In dem Ablehnungsschreiben bezeichnen sich diese Richter als die unterzeichnenden Richter? Ich sehe dort aber keine Unterschrift. Ich sehe dort nur 3 nichtssagende Nachnamen. ICH kann nicht verifizieren, wer sich da für diese vorgeblichen Ausnahmerichter (Artikel 101 Grundgesetz) ausgibt. Und nein, solange man mir nicht den Nachweis erbringt, behaupte ich absolut sicher, dass auch dir Urschrift nicht von diesen Personen ordentlich unterschrieben ist. Worauf gehen diese Personen in diesem Entwurf des Beschlusses überhaupt ein? Nur auf den Antrag auf Begnadigung und Einstellung des Verfahrens. In keinerlei Hinischt auf den Befangenheitsantrag, der allerdings im Text erwähnt wird. Ich denke, dass ich mittels des, per Fax, versendeten Befangenheitsantrages die Sachlage auf 40 Seiten ausreichend begründet habe.

Ist dem werten Leser ein gewichtiger Satz aufgefallen, aus der Ablehnung?
Zitat:
Der Generalbundesanwalt ist den Anträgen des Beklagten entgegengetreten.
Zitat Ende
Das ist fürt mich eindeutig. Nämlich, dass die Generalbundesanwaltschaft, in meinem Fall sicher wieder diese Staatsanwältin Geilhorn, die aus persönlichem Hass gegen mich agiert, den Richtern befohlen hat, meine Anträge abzulehnen. Und in vorauseilendem Gehorsam habe die Richter das getan, OHNE die Sachlage überhaupt zu prüfen. Dessen bin ich mir zu 100% sicher.
Somit ist der Beweis erbracht, dass es in der BRD keinerlei Gewaltenteilung mehr gibt, sondern sich die Staatsgewalten bei der Begehung schwerster Verbrechen gegenseitig decken.

Zunächst einmal ist ein absoluter Hohn, dass Richter, die wegen Befangenheit aufgrund derer schwerer Verbrechen abgelehnt werden, diesen Antrag sogar persönlich ablehnen können. Dies ist leider nach deutschem Recht so, was hier ganz deutliche aufzeigt, was dieses Recht überhaupt für den einfachen Bürger wert ist. Es ist durchaus damit zu vergleichen, dass sich ein Schwerverbrecher vor Gericht selber freisprechen kann. Es ist nicht anderes!

Diese Richter haben sich nachweislich des versuchten Mordes (auch der Versuch ist Strafbar, § 23 StGB) gemäß § 211 StGB. Auch hier muss ich wieder Teile zitieren:
Zitat:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Zitat Ende

Zu Absatz (1): Mein Antrag in einem Strafverfahren gegen die von mir beklagten Justizverbrecher wird ohne wenn und aber auf "lebenslange Freiheitsstrafe" lauten. Denn die folgend aufgeführten Mordmerkmale sind teils Indizien, teils aber auch beweiesen.
Zu Absatz (2): Aufgrund der perversen qualvollen Vorgehensweise gegen eine pflegebedürftigen Invaliden ist die perverse Mordlust eine für mich bewiesene Tatsache. Leider muss ich auch den Verdacht äußern, dass sich die beschuldigten Richter möglicvherweise sexuell daran aufgeilen, einen schwer kranken Invaliden zu Tode zu quälen und zu foltern. Somit gelten diese Verbrechen möglicherweise auch zur Befriedigung eines perversen Geschlechtstriebes bei den von mir Beschuldigten. Die Grausamkeit dieser Richter ist zu 100% erwiesen. Und dass eine Straftat durch den versuchten Mord an mir, eben diese Verbrechen der betroffenen Richter, durch diesen Mord verdeckt werden soll, dass ist auch bewiesen.

Das die von mir angeklagten Taten die Voraussetzungen der Körperverletzung (§ 223 StGB), der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) der Schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllen, das ist eindeutig bewiesen. Hinzu kommen noch zahlreiche weitere Verbrechen dieser Richter, aufgrund derer eine sofortige Amtsenthebung und Untersuchungshaft zu erfolgen hätten. Wäre man in der BRD aber auch nur in einem Rechtstaat, was leider nicht der Fall ist. Die beschuldigten Richter sprechen sich in diesem Fall selber von diesen verbrechen frei, wohlwissend, dass sie derer schuldig sind. Und haben noch nicht einmal den Mumm, diesen beschluss zu unterschreiben, oder mir eine Kopie der angeblich unterschriebene Urschrift zukommen zu lassen.

Entsprechend habe ich dem Gericht natürlich eine Beschwerde, bezüglich der rechtswidrigen Ablehnung durch die kriminellen Richter zukommen lassen. An dieser Stelle werde ich diese Beschwerde nachreichen, wenn ich sie in den zahllosen Unterlagen wiedergefunden habe. Neben dem Verfassen hier auch noch in diesem Krimininalroman zu suchen, übersteigt meine mentalen Kräfte im Moment. Aber die Ablehnung in Kumpanei von den Richterfreunden der kriminellen Richter, übrigens vom gleichen Strafsenat, werde ich folgend, mit Kommentaren hier beifügen.

Den Entwurd des Beschlusses der Ede-Kumpels der beschuldigten Richter kann hier aufgerufen werden. Ich habe den Beschlussentwurf mit Randnummern (RN) versehen, auf die ich in meine Kommentaren hier eingehen werde.

RN 1: Ich erwähnte es hierüber schon. Es hat der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart beschlossen (durch die Richterinnen Kupka-Göll, Dobler, Geist,).............
Man erinnere sich an die erste Ablehnung, bitte.
Dort hat der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart beschlossen (durch die Richter Anderer, Mangold, Fad)...........
Also der gleiche Strafsenat, was eindeutig den Verdacht der übelsten Kumpanei vermuten lässt. Es ist wohl nicht mal einer Bananenrepublik würdig, dass Richter nicht bei Befangenheit von neutralen Stellen beurteilt werden. Das Richter von ein und demselben gericht selbstbei Verbrechen zusammenhalten, dass ist ja wohl eine logische Schlußfolgerung. Ich halte dies für eindeutig bewiesen.

RN 2: Zunächst wieder der hier besagte § 24 abs. 2 StPO:
Zitat
Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
Zitat Ende
Was somit eindeutig bewiesen ist: Weder die Richterinnen Kupka-Göll, Dobler, Geist, noch die Richter Anderer, Mangold, Fad, haben meinen Antrag auf Befangtenheit überhaupt ordenlich gelesen. Denn Richter, die in der von mir beschuldigten und bewiesenen Form rechtswidrig gegen einen Beschuldigten agieren, aus niedrigsten, sicher sogar persönlichen Beweggründen, liefern nicht nur einen Grund dafür, dass das Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter gertechtfertigt ist. Das ist in meinem Fall mehr wie eindeutig bewiesen. Denn diese Richter haben eindeutig eine politisch motivierte, aber auch von der Generalbundesanwaltschaft (Geilhorn, Glaser) geforderte Haltung eingenommen. In den Augen dieser Richter bin ich bereits ohne Verhandlung vorverurteilt. Siehe auch RN 6, der unterstrichene Teil. Eine Unvoreingenommenheit sowie sowie eine Unparteilichkeit dieser Richter ist in keinem Fall mehr gegeben. Die Innere Haltung dieser Richter ist ausschließlich subjektiv auf die Verurteilung eines Unschuldigen eingestellt. Jegliche Neutralität und Versuche, entlastende Punkte für den Angeklagten zu finden (was ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist) lassen diese Richter vermissen. Die bewegen sich auf kriminelle Art und Weise außerhalb JEDER Verhältnuismäßigkeit, außerhalb jeden Übermaßverbotes.

RN 3: Unter Zugrundelegung meiner Beweise und Indizien gibt es hunderte Gründe, die geeignet sind und beweisen, um hier ein berechtigtes Mißtrauengegen alle der abgelehnten Richter zu rechtfertigen. Aber es ist wie im richtigen Leben. Wenn Kriminelle zusammenhalten kann keine Verurteilung erfolgen.

Lieber Leser, ich muss hier wieder Pause machen. Das ich mich hierfür wieder durch die Unterlagen dieser Justizverbrechern "wühlen" muss, lässt meinen Blutdruck wieder in gefährliche Höhen schießen und meine Atmung abflachen. Und ich möchte diesen Justizverbrechern nicht ihre perverse Lust gönnen, mich dann so endgültig umgebracht zu haben. Aber bald geht es hier weiter.

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Auch der Bundespräsident ist involviert

Sowohl der Vorgänger Joachim Gauck als auch der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sind in dieses kriminelle Konstrukt der kriminellen/terroristischen Vereinigung von Teilen der drei deutschen Staatsgewalten involviert. Inwieweit sich dabei "nur" die Mitarbeiter des jeweiligen Bundespräsidenten der Straftaten gegen das Briefgeheimnis, der Unterschlagung, der Beihilfe zu den angeklagten Verbrechen, der Strafvereitelung und anderen Taten schuldig gemacht haben, und inwieweit doch der jeweilige Bundespräsident informiert war, dass kann leider nur intern geklärt werden. Und wenn ein Bundespräsident das ist, was er zu sein hat, bzw. was er meint, Vorgeben zu müssen, dann dürfte dieser Bundespräsident auch in keinem Fall kriminell agierende Mitarbeiter schützen. Dennoch kann ich den Verdacht bei mir nicht ausschalten, dass es dennoch so ist. Und sind diese Mitarbeiter tatsächlich unschuldig, haben also den Briefverkehr an die Bundespräsidenten weitergeleitet, dann macht sich dieser der Beihilfe an all den angeklagten Straftaten schuldig. Wäre es somit in keinem Fall wert, dieses hohe Amt auszuüben. Den Briefverkehr mit dem Bundespräsidialamt habe ich an anderer Stellen ausführlich erläutert.

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Strafanträg gegen die Führungselite der BRD und Mitglieder der Exekutive

Nachdem man mir immer wieder jegliche Chance genommen, vorsätzlich blockiert hat, den mir zustehenden Rechtsweg in Deutschland zu beschreiten, habe ich mich dazu entschlossen, noch einmal, zum letzten Mal, zu versuchen, die Legislative, also die Machtelite der BRD in meinen Fall zu involvieren.

Bereits am 11.03.2019 habe ich mich an alle Mitglieder des Petitionsausschusses der Bundesregierung persönlich gewandt mit der Aufforderung, gegen die Verbrechen der drei Gewalten zur Vernichtung der Rechtstaatlichkeit, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, aber insbesondere der Vernichtung meines lebens vorzugehen. In diesem zusammenhang habe ich folgende Dokumente an die einzelnen Mitglieder des petitionsausschusses gesandt:

Übermittlung Beweisdokumente an Petitionsausschuss.pdf
Rücktritt-Rundschreiben.pdf
Krankheitsinfos-DE1.pdf In dieser Datei habe ich meine Krankheiten mit allen Symptomen aufgeführt. Insbesondere die schlimmen Folgen der Verbrechen der 3 Gewalten der BRD gegen mein Leben.
Sentencia Social.pdf Leider nur in spanisch. Urteil des Sozialgericht Girona, das mir zu Recht in 5-minütiger Verhandlung die absolue und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zusprach (anstatt der vorher nur genehmigten Berufsunfähigkeit)



Ich hatte vormals schon (beweisbar) die Beweisdokumente an alle Mitglieder des Bundestages, an alle Mitglieder des Petitionsausschusses der Bundesregierung, an alle Bundesminister, an Bundeskanzlerin Merkel und an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geschickt. Am 04.08.2019 habe ich folgende Dokumente an alle deutschen Bundesminister gesandt:
Rücktritt-Rundschreiben.pdf
In diesem Dokument habe ich die Personen (noch nicht vollständig) aufgeführt, gegen die aufgrund der schweren Kapitalverbrechen gegen mich, weiter unten in dem Dokument aufgeführt (ebenfalls noch nicht vollständig), also unter anderem auch wegen Beihilfe zu versuchtem Mord durch schwere Folter und viele Andere Kapitalverbrechen als Offizialdelikte (Pflicht zur Verfolgung durch deutsche Exekutive aufgrund des Legalitätsprinzips) seitens der BRD vorgegangen werden müsste.


Folgend die einzelnen Mails, mittels derer ich diese Bundesminister, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, inkl. dem Anhang angeschrieben habe:

Übermittlung Beweise MdB Andreas Scheuer.pdf
Übermittlung Beweise MdB Anja Karliczek.pdf
Übermittlung Beweise MdB Annegret Kramp Karrenbauer.pdf
Übermittlung Beweise MdB Christine Lambrecht.pdf
Übermittlung Beweise MdB Franziska Giffey.pdf
Übermittlung Beweise MdB Gerd Müller.pdf
Übermittlung Beweise MdB Heiko Maas.pdf
Übermittlung Beweise MdB Helge Braun.pdf
Übermittlung Beweise MdB Horst Seehofer.pdf
Übermittlung Beweise MdB Hubertus Heil.pdf
Übermittlung Beweise MdB Jens Spahn.pdf
Übermittlung Beweise MdB Julia Klöckner.pdf
Übermittlung Beweise MdB Olaf Scholz.pdf
Übermittlung Beweise MdB Peter Altmaier.pdf
Übermittlung Beweise MdB Svenja Schulze.pdf

Übermittlung Beweisdokument an Merkel.pdf
Übermittlung Beweisdokumente an Steinmeier.pdf




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Kontakte zu Russland und zur russischen Botschaft

Auch dem Kreml, der russichen Führungselite, speziell auch dem ehrenwerten Präsidenten Putin ist sehr bekannt, zumindest teilweise, welche Verbrechen von deutschen Amtspersonen begangenen wurden. In meiner Verzweiflung habe ich natürlich auch hier versucht, Hilfe zu erlangen. An dieser Stelle werde ich nun nach und nach auch meine Dokumente an russische Stellen, sowie deren mögliche Antworten, veröffentlichen. Zum besseren verständnis werde ich direkt die Links mit Erläuterungen versehen.

Mail an die russische Botschaft vom 23.06.2020
Übermittlungsstatus dieser Mail
Bestätigung des Mailservers der russischen Botschaft über den Eingang dieser E-Mail
Anhang zu dieser Mail "Rücktritt Rundschreiben"
In diesem Dokument habe ich die Personen (noch nicht vollständig) aufgeführt, gegen die aufgrund der schweren Kapitalverbrechen gegen mich, weiter unten in dem Dokument aufgeführt (ebenfalls noch nicht vollständig), also unter anderem auch wegen Beihilfe zu versuchtem Mord durch schwere Folter und viele Andere Kapitalverbrechen als Offizialdelikte (Pflicht zur Verfolgung durch deutsche Exekutive aufgrund des Legalitätsprinzips) seitens der BRD vorgegangen werden müsste.
Anhang Krankheitsinfos-DE1
In dieser Datei habe ich meine Krankheiten mit allen Symptomen aufgeführt. Insbesondere die schlimmen Folgen der Verbrechen der 3 Gewalten der BRD gegen mein Leben.

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BRD, Täterschutz statt Opferschutz

Wenn ein Land, wie die Bundesrepublik Deutschland, mittels der Legislative durch Anordnung an die Exekutive und Judikative, unschuldige deutsche Staatsbürger mittels perverser Mordversuche durch seelische (weiße) und körperliche Folter zu Opfern macht, kann man durchaus von der Bildung einer kriminellen (§ 129 StGB) ja sogar von einer terroristischen (§ 129a StGB) Vereinigung sprechen. Ich behaupte, dass ich mich in der Lage sehe, dieses auch eindeutig zu beweisen. Ich habe mich an den Opferschutzbeauftragten des Bundes gewandt. Um dort einen Antrag auf Täter-Opfer-Ausgleich einzureichen. Dieser "Opfer"schutzbeauftrage des Bundes hat nur lapidar geantwortet, dass er nicht zuständig sei. Die Zuständigkeit liege bei den Opferbeauftragten der Bundesländer. Da ich aber in Spanien lebe, ist in meinem Fall eindeutig der Opferschutzbeauftragte in dem Bundesland der Täter zuständig. Und dies ist nun einmal Baden-Württemberg, weil die Täter beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht, insbesondere aber beim OLG Stuttgart zu suchen sind.

Also habe ich auch diesen "Opfer"schutzbeauftragten angeschrieben. Den kompletten Schriftverkehr werde ich wohl in wenigen Tagen hier veröffentlichen, wenn ich eine endgültige Antwort von diesem Opferschutzbeauftragten Dr. Uwe Schlosser (Generalstaatsanwalt außer Dienst) erhalten habe. In meinem Fall sehe ich es schon als eine Verhöhnung des Opfers, wenn der Opferschutzbeauftragte eines Landes nicht eine neutrale Institution ist, sondern einem Verein (Landesjustizministerium BW) angehört, der niemals Teil der Lösung sein kann, weil er Teil des Problems, meiner Ansicht nach Teil der kriminellen/terroristischen Vereinigung ist, welche die Mordversuche gegen mich wohlwollend unterstützt. Das zeigt doch schon deutlich, dass mein Antrag NICHT von dem Opferschutzbeauftragten zurückgewiesen wurde (weil der sicherlich meinen Antrag niemals zu Gesicht bekommen hat) sondern von einem Oberstaatsanwalt. mit gez. unter dem Brief und ohne Unterschrift. Die Unterschriftspflicht nach BGB besteht doch, damit man den Absender tatsächlich verifizieren kann. Und nicht in Wirklichkeit die Klofrau der Gerichts Kantine das Schreiben verfasst hat. Ist hier nicht der Fall. Somit ist dieses Schreiben ein Entwurf, mit dem man sich lediglich das Popöchen abputzen kann. Meine Beschwerde dagegen, an den Opferschutzbeauftragten Dr. Uwe Schlosser ist heute am 13.10.2020 per E-Mail herausgegangen. Bestätigung der Übertragung und Empfangsbescheinigung liegen auch vor. Im Falle einer weiteren Absage ist dann für diese Herrschaften (aber nur aus deren Sicht) das Verfahren beendet und ich darf den Schriftverkehr veröffentlichen. Das sollte also in Kürze erfolgen.

So, nun, mit dem heutigen Tage, 20.10.2020, ist es amtlich. Das Amt des Opferschutzbeuaftragten in Stuttgart, in Form des Oberstaatsanwaltes Hauser ist eindeutig und ausschließlich ein Amt für Täterschutz. Es müsste für mich ein Opfer-Täter-Ausgleich stattfinden, bei dem die Täter unter anderem Richter des OLG Stuttgart sind. Aber die Täter werden von diesem Oberstaatsanwalt Hauser auf kriminelle Art und Weise geschützt, dadurch das sich dieser Oberstaatsanwalt nun auch an den Verbrechen des versuchten Morde durch Folter beteiligt. Dabei auch noch meinen persönlich an der Opferbeauftragten Dr. Schlosser gesendeten Brief unterschlägt (Straftat gemäß Gerundgesetz und Strafgesetz), und dann noch diese absolut Opfer- und Invaliden- verhöhnende Frechheit hat, auf diesen Brief zu antworten. Den gesamten Schriftverkehr kann man hier in dem zusammengefassten Dokument nachlesen:
Opferschutz ist Täterschutz

Ich habe reiflich überlegt, ob es Sinn macht, ein Verfahren gegen diesen Oberstaatsanwalt Hauser einleiten zu lassen. Weil, viele von uns kennen es, in der Justiz und bei den Verfolgungsbehörden will niemand als Nestbeschmutzer gelten, deshalb werden mögliche Verfahren gegen Berufskollegen oftmal rechtswidrig verhindert. Aber dennoch, ein Strafantrag, selbst er er, wie zu erwarten, abgelehnt wird, ist ein weitere Beweis dafür, dass in dem Land BRD KEINERLEI Rechtstaatlichkeit mehr existiert. Das Gesetze nur reine Makulatur sind, zumindest für Staatsdiener. So habe ich mich dazu durchgerungen, einen Strafantrag gegen den Oberstaatsanwalt Hauser einzureichen. Da es für mich erwiesen ist, dass der Justizsumpf der Stuttgarter Justiz zu 100% Befangen ist, habe ich den Strafantrag mit eben dieser Begründung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gesandt. Auch an diesem Fall möchte ich euch teilhaben lassen:

Strafantrag gegen Dr. Hauser.pdf
mit den Anhängen
Gesamtdokument-Schriftverkehr-Opferschutz.pdf
Krankheitsinfos-DE1.pdf
Rücktritt-Rundschreiben.pdf
EU-Grund-und Menschenrechtsverstöße.pdf
Beklagte Personen.pdf

Das Dokument Strafantrag habe ich natürlich, damit es nicht sofort abgelehnt wird, ordnungsgemäß per Fax erfolgreich übermittelt. Sendebericht liegt vor. In dem Strafantrag habe ich auch vermerkt, dass die anderen Dokumente per E-Mail übertragen werden, was auch bereits geschehen ist. Auch dieser Ablieferbeweis des dortigen Servers liegt mir vor. Ich werde an dieser Stelle weiter berichten, wie sich die Generalstaatsanwaltschaft äußert, auch wenn uns das allen schon jetzt klar sein dürfte.

So, für mich ist nun auch der Justizsumpf im Bundesland Baden-Württemberg eine erwiesene Sache. Ich habe mich mit meinem Strafantrag gegen den Stuttgarter Oberstaatsanwalt Dr. Hauser vertrauensvoll an die sehr wohl zuständige Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gewandt. Mit einer eindeutigen Erklärung, das man den Stuttgarter Staatsanwälten diesen Fall nicht übertragen kann, weil die hochgradig befangen sind, weil die sich ebenfalls gegenseitig gegen die Verfolgung von Verbrechen schützen und decken.
Was aber macht der Leitende Oberstaatsanwalt Hilkert in Karlsruhe? Schickt den Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die nach meinem dafürhalten auch Teil der kriminellen/terroristischen Vereinigung mit dem Ziel der Vernichtung meines Lebens, ist. Somit hat sich auch dieser leitende Oberstaatsanwalt Hilkert als Mitglied dieser Vereinigung geoutet. Justizsumpf in ganz Deutschland.

Hier folgend das Ablehnungschreiben dieses in meinen Augen ebenfalls menschenverachtendenden Leitenden Staatsanwalt Hilkert.

Update 17.11.2020:
So, nun ist zu diesem Fall ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hier eingetroffen. Der Fachmann mag staunen, der Laie wundert sich. Lasst es uns rot im Kalender ankreuzen. Ich habe ein Schreiben von der Exekutive erhalten, das tatsächlich unterschrieben ist. Und zwar so unterschrieben, wie es nahezu den Vorschriften entspricht. Von einem Hern Regierungsdirektor Dr. von Trotha. Dieses Wunder der heutigen Zeit möchte ich euch nicht vorenthalten. Siehe hier.

Nicht das ich jetzt glaube, dass es etwas bewirken wird. So naiv und blauäugig bin ich lange nicht mehr. Denn auch der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der nun mit diesem Fall beauftragt ist, wird sich wohl nicht als Nestbeschmutzer outen und gegen eigenen Staatsanwälte, oder gar Richter in seinem Amtsberzirk ermitteln. Weil das ja der Tod für seine Karriere wäre. Aber es wird dann sicher ein Beweis mehr, dass in der BRD keine Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung existiert. Werter Herr Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, gerne dürfen Sie mich eines Besseren belehren.

Öffentliche Beschwerde gegen den Entwurf der Entscheidung der Oberstaatsanwältin Arndt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart,
AZ: 1 Js 113332/20

Update 10.12.2020:
Direkt hierüber sprach ich von den Beweisen, das ein deutscher Staatsanwalt niemals gegen einen anderen deutschen Staatsanwalt ermitteln wird, wohlwissend, dass die Gerichte bei diesem hochkriminellen, verbrecherischen und verfassungszersetzenden Spielchen mitspielen, und sich so ebenfalls als Krimineller outet. Nun ist es für mich mehr wie eindeutig bewiesen, dass in Stuttgart eine übler Justizsumpf, eine üble, menschenverachtende, rechtswidrige Justizdiktatur herrscht. Mein Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§ 129 StGB)/terroristischen (§ 129a StGB) Vereinigung hat sich nur einmal mehr bestätigt. Die erwartete, rechtswidrige, Ablehnung meines Strafantrages kann hier gesichtet werden. Ich habe das Dokument, das auch wieder nur ein nicht unterschriebener Entwurf aufgrund der illegalen Beschränkung persönlicher Haftung (weil Staatshaftung bei vorsätzlichen Verbrechen deutscher Staatsdiener nicht greift) bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a. ist, mit Randnummern versehen, auf die ich hier eingehen werde:

Eines muss noch vorab gesagt werden. Ich bin gespannt, ob man die Beschwerde wegen Fristüberschreitung dann ablehnt. Das Schreiben von Stuttgart ist datiert (was noch lange kein Beweis ist, dass es da auch abgeschickt wurde) auf den 16.11.2020. Und nun Achtung: Eingegangen bei mir am 10.12.2020. Eine Laufzeit von fast 4 Wochen? Ich denke, das ist auch zu den Kanaren etwas viel. Somit ist auch hier der Verdacht zu äußern, dass dies Schreiben vielleicht am 16.11.2020 verfasst wurde, aber aufgrund dem Vorsatz, mir Fristen vorsätzlich zu boykottieren, erst viel später abgeschickt wurde. Wir werden sehen, was man zur Beschwerde sagen wird. Das greife ich nicht aus der Luft, denn auch GBA und BGH haben bereits auf diese perfide Art der vorsätzlichen Fristüberschreitung gehandelt.

RN 1: Hier schreibt diese Oberstaatsanwältin Arndt (ohne Unterschrift, ich kann also nicht verifizieren, ob hier die Staatsanwältin oder die Klofrau das Schreiben verfasst haben) von einer Strafanzeige des Uwe Pöpping. ICH bin Uwe Pöpping. Und ICH habe niemals eine Strafanzeige in dieser Sache eingereicht. ICH habe einen STRAFANTRAG eingereicht. Also so etwas nennt sich doch auch schon wieder Beweismittelfälschung. Und mir wurde auch schon wieder übel, wie diese Staatsanwältin sich auf § 152 Abs. 2 StPO beruft, und gleichzeitig diesen Paragraphen beugt und bricht. Auch den zitiere ich wieder, damit niemand erst suchen muss:
Zitat:
Sie (also die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Zitat Ende
Es liegen nicht nur Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, ja sogar Verbrechen, vor, nein es gibt ausreichend Beweise, nach denen in einem Rechtstsaat (auf deutschen Boden leider nicht mehr existent) unumgänglich ein Verfahren hätte eingeleitet werden MÜSSEN! Hier liegt nicht nur der schwere Verdacht einer Justizdiktatur vor, sondern auch der Verdacht auf eine kriminelle Kumpanei der Staatsanwälte untereinander, aber auch im Rahmen der Mithilfe durch Unterlassung mittels der Justiz, eben diese benannte kriminelle/terroristische Vereinigung. Dazu siehe auch hier. Zudem liegt auch der Verdacht nahe, dass sich diese Staatsanwälting Arndt meine Dokumente NICHT einmal angeschaut hat, sondern sich in Kumpanei mit allen von mir Beschuldigten auf eine illegale Ablehnung geeinigt hat. Die Indizien dazu sind eindeutig. Auch unter dem Punkt Gründe in dem Entwurf eines Schreibens schreibt diese Staatsanwältin wieder nur von einer Strafanzeige, also wieder Beweismittelfälschung aus niedrigsten Beweggründen.

RN 2: Die Anzeigensache wurde an die zuständige???? Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben. Zuständige Staatsanwaltschaft? Eine Staatsanwaltschaft, die ich, wie man auch hier wieder sieht, zu Recht, wegen Befangenheit abgelehnt habe. Ich muss es auch hier wieder kriminelle Kumpanei nennen. Ein anderes Wort fällt mir nicht ein. Oder soll ich direkt von Justizfaschismus sprechen? Denn auch im Faschismus des Dritten Reich wurden Personen unschuldig politisch verfolgt und man hat ihnen rechtswidrig ihr Eigentum entzogen und sie dann zu Tode gefoltert. Nichts anderes ist es bei mir.

RN3: Ich werfe diese Straftaten dem OStA Hauser, nach wie vor, vor, weil diese bewiesen sind. Also dass nicht nur Anhaltspunkte gemäß § 152 Abs. 2 StPO vorliegen sondern BEWEISE! Wenn ich einen Brief mit brisantem Inhalt versende, der sicher nicht für die Augen einer Person bestimmt ist, die Teil des Problems ist, dass in diesem Brief behandelt wird, dann adressiere ich den Brief mit allen Verweisen auf die aktuellen Gesetze (die ja hier nach Herzenlust gebeugt und gebrochen werden dürfen) unter Berufung auf das Briefgeheimnis an den Empfänger PERSÖNLICH. Dafür ist dieses Briefgeheimnis gedacht. Für die Leser, die diesen Brief an den Opferschutzbeauftragten noch nicht gelesen haben, ich kann ich HIER gerne noch einmal verlinken. In dem Schreiben habe ich eindeutig meine Willenserklärung zum Ausdruck gebracht, dass ausschließlich der Opferbeauftragte, Herr Dr. Uwe Schlosser persönlich mein Schreiben bearbeiten darf. Und auch, dass ein deligieren an Mitarbeiter von mir untersagt wird. ICH bin der Besitzer dieses Briefes, der nach meinen Anweisungen ausschließlich in den Besitz des Empfängers persönlich übergehen darf. Da sich Staatsanwalt Hauser diesen Vorschriften und Gesetzen vorsätzlich wiedersetzt hat, ist er definitiv schuldig. Ich bin zu 100% davon überzeugt, dass der Opferbeauftragte Herr Dr. Uwe Schlosser bis heute noch nichts von diesem Fall erfahren hat. Hier wird vorsätzlich Täterschutz gegen Opfer einer terroristischen Vereinigung der BRD Staatsgewalten betrieben, um kriminelle Berufskollegen vor berechtigter Strafverfolgung zu schützen. Auch der Straftatbestand der Unterschlagung gemäß § 246 StGB ist nachweislich durch diesen Staatsanwalt Hauser erfüllt. Dies wird ja sogar (sicher ungewollt) durch diesen ablehnenden Brief der Staatsanwältin Arndt bestätigt. Dumm gelaufen. § 246 StGB sagt da doch wohl absolut unmißverständlich:
Zitat:
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Zitat Ende
Mein Brief ist für den Staatsanwalt Hauser eine FREMDE bewegliche Sache, die NICHT für ihn bestimmt ist. Wider besseren Wissens hat sich dieser Staatsanwalt diese fremde bewegliche Sache aber mittels krimineller Agitation angeignet und dabei auch die Anordnung des Besitzers (also von mir) ignoriert, dass er sich diese Sache (also den Brief) NICHT aneignen darf! Hat sich also eindeutig und unwiderlegbar (höchstens widerlegbar durch Rechtsbeugung und Rechtsbruch befreundeter Staatsanwälte und Richter) der Straftat der Unterschlagung gemäß § 246 StGB schuldig gemacht. Aber schlimmer geht immer. Wie uns Absatz 2 des § 246 StGB beweist. Hier steht geschrieben:
Zitat
Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Zitat Ende
Mir war bewusst, dass ich keine andere Möglichkeit habe, meinen PERSÖNLICHEN Brief an den Opferschutzbeauftragten Dr. Uwe Schlosser zu senden, als über diese E-Mail-Adresse, die aber leider scheinbar von diesem Staatsanwalt Hauser überwacht wird, damit der Opferschutzbeauftragte für ihn bestimmte Briefe NICHT erhält. Aus diesem Grund habe ich die Vorschriften bereits in dem Mailanschreiben, mit dem ich den betreffenden Brief versandt habe, eindeutig klar dargelegt. Somit habe ich alles menschenmögliche getan, um diesen Brief im Sinne des Briefgeheimisses zu versenden. Und somit auch bewiesen, dass Straftaten des Hauser gegen das Briefgeheimnis, und der Unterschlagung vorliegen. Das hier kein Verfahren eingeleitet wird, ist eindeutig ein Beugen und Brechen gültiger Gesetze. Wird aber durch kriminelle Kumpanei nicht verfolgt. Dadurch wurde eindeutig Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB begangen. Welche auch nun diese Staatsanwältin Arndt ebenfalls begeht. Diese Strafvereitelung betrifft nun aber schon nicht mehr nur diese Straftat gegen das Briefgeheimnis und der Unterschlagung. Diese Strafvereitelung betrifft jetzt auch den gesamten Fall, also Verbrechen gegen die Menschlichkeit, versuchten Mord durch schwere Folter usw. Die entsprechenden Unterlagen sind allen Personen zugestellt worden. Und auch die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist bewiesen. Die geplante Straftat der Täter im Rahmen der kriminellen/terroristischen Vereinigung die sich aus vielen Personen der drei Staatsgewalten zusammensetzt, zielt eindeutig auf meinen Tod hin. Mord aufgrund zahlreicher Mordmerkmale, auch zur Verdeckung von Straftaten durch Staatdiener wie Richter und Staatsanwälte. Aus Habgier, aus persönlicher Grausamkeit und Mordlust (bei letzterem scheint wohl Frau Geilhorn von der GBA führend zu sein, aus scheinbar privater perverser Motivation) aus lobbyistischen Beweggründen im Auftrag der Pharmaindustrie usw. Da ich zum Leidwesen der drei deutschen Staatsgewalten immer noch lebe (weil die spanische Staatsanwaltschaft erkannt hat, dass die BRD schlimmste Verbrechen gegen mich begeht und keine Amtshilfe bei den Mordversuchen mehr leistet, was die BRD Verbrechen BEWEIST) steht also auch immer noch die geplante Straftat im Raum, mich durch weitere Folter umzubringen. Die Fakten liegen allen Beteiligten vor. DIE BEWEISE! Bei denen JEDER Staatsanwalt aufgrund des, hier gebeugten, § 152 Abs. 2 StPO gemäß dem Legalitätsgrundsatz zur Verfolgung VERPFLICHTET wäre. Sich hier aber schuldig macht. Noch könnte die Ausführung des Verbrechens verhindert werden. Noch könnte mein Leben gerettet werden. Sicher nicht mehr lange. Aber in der BRD wird ja durch Staatdiener immer weiter auf die Opfer terroristischer Anschläge durch die Behörden eingetreten, anstatt im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zu helfen. Indem sich die Beschuldigten zu Lasten meines Lebens absprechen, es aber nicht einmal nötig haben, meine Strafanträge und Dokumente überhaupt zu lesen.

RN 4: Es gab keine Vielzahl von Strafanzeigen. Es gab vielleicht eine Vielzahl von Strafanträgen, die allesamt rechtswidrig, in eindeutiger Kumpanei abgelehnt wurden. Weil in der BRD keinerlei Rechtstaatlichkeit, keinerlei Gewaltenteilung (hat auch schon dert EuGH festgestellt) und keinerlei freiheitliche demokratische Grundordnung mehr existiert. Aufgrund der Fakten, Indizien, Beweise ist klar dargelegt, dass die von mir Beschuldigten tatsächlich auch krimineller Taten schuldig sind. Frau Arndt hat hier übrigens die Strafanträge gegen die kriminellen Politiker vergessen aufzuführen. Das kommt davon, wenn man Strafanträge von Opfern nicht liest, sondern sich nur im Rahmen des Täterschutz mit den beschuldigten Staatsdienern auseinandersetzt, um den besten Weg zu finden, deren Straftaten zu vertuschen und das Opfer noch weiter zu quälen. Ich glaube nicht, dass die Gewalten im dritten Reich schlimmer waren. Und der Gutachter hat bewiesenermaßen rechtswidrig gehandelt. Ein Gefälligkeitsgutachten für das Gericht in Ferndiagnose zu erstellen, ohne den Patienten jemals gesehen zu haben, ist rechtswidrig. Ein Gefälligkeitsgutachten für ein Gericht zu erstellen, ohne vom Zustand und von den Krankheiten des Patienten wirklich eine Ahnung zu haben, ist ein Verbrechen. Und ein Gutachten des Arztes vor Ort, der seinen Patienten absolut kennt, zu negieren, ist ebenfalls ein Verbrechen, um die Verbrechen des OLG Stuttgart zu unterstützen und zu decken. Besagter Gutachter arbeitet für eine Kapitalgesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft ist ausschließlich den Interessen der Gesellschafter verpflichtet. Eine Kapitalgesellschaft, deren Gerichtsgutachten Teil der finanziellen Kalkulation sind, werden keine Gutachten erstellen, die dem Gericht nicht gefallen, um diese Aufträge nicht zu verlieren. Dabei scheint es diesen Ärzten, die diese Bezeichnung nicht verdient haben, scheißegal zu sein, dass sie den Hippokratischen Eid auf das Übelste mit den Füßen treten. Zum lebensgefährlichen Nachteil des Patienten agieren, statt dessen Leben zu schützen. Verbrechen eben. Dieses Unternehmen und seine Gutachter sind deshalb nicht neutral und hochgradig befangen. Aber selbst die Bundesärztekammer spielt ja bei dieser Farce mit und unterstützt angebliche Mediziner, denen sofort die Approbation entzogen gehört. Was für ein Land ist diese BRD nur geworden?
Das diese Prozesse im Rahmen des § 130 StGB allesamt politische Schauprozesse sind, noch dazu verfassungswidrig, das ist doch eindeutig bewiesen. Ich will hier nicht wieder auf das fehlende Zitiergebot und die Grundgesetzbeugungen durch Gerichte eingehen. Das Zitiergebot fehlt übrigens auch bei der Unverletzlichkeit der Wohnung im Rahmen von verfassungswidrigen Hausdurchsuchungen.
Ein Durchsuchungsbeschluss hat hier in Spanien definitiv nicht vorgelegen. Denn ansonsten hätte man ihn mir im Rahmen des bewaffneten Raubüberfalls vorgelegt. Genau aus diesem Grund hat man mir auch den, mir nach spanischem Recht zustehenden, Rechtsanwalt verweigert und die gesetzlich vorgeschriebenen Zeugen. Man hat sogar durch brutale Gewalt verhindert, dass zumindest ein Zeuge (Nachbar) an dieser verbrecherischen Aktion teilnehmen konnte. Dieser 80-jährige Nachbar wurde brutal in seinen Wohnung zurückgestoßen, was aufgrund von dessen Krankheit zu schweren Verletzungen, gar zum Tod hätte führen können. So verbrecherisch war dieser bewaffnete Raubüberfall aufgezogen. Denn dann wäre diese kriminelle Farce sofort aufgeflogen. Und die Mitnahme von fremdem Eigentum ohne Durchsuchungsbeschluss durch eine bewaffnete Gruppe ist nichts anderes, als ein bewaffneter Raubüberfall. In meinem Dokument zu meinen Erkrankungen ist deutlich nachzulesen, wie schlimm es um meinen Gesundheitszustand bestellt ist. Ich war mit meinen Forschungen soweit, um mich selber behandlen zu können, auch um klinische Studien anzustoßen. Leider waren wohl, wegen illegaler Onlineüberwachung, die deutschen Behörden auch darüber informiert, dass nur kurze Zeit später dieser Raubüberfall stattfand. Solche Zufälle gibt es nicht! Und der vorsätzliche Raub von Heilmitteln aus niedrigen Beweggründen wie Habgier, oder im Auftrag der Pharmaindustrie, der letztendlich zu unerträglichen grausamen Schmerzen des Patienten und kontinuierliche, überproportionalen Abnahme der Lebenserwartung führt, das ist definitiv versuchter Mord durch schwerste seelische und körperliche Folter. Ich werfe den deutschen Behörden diese Verbrechen gegen die Verfassung und die Menschenrechtsverbrechen nicht nur vor. Diese wurden und werden (auch in diesem Fall) eindeutig durch die Schergen der BRD begangen. In diesem Dokument bin ich auf die Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingegangen. Und auch auf die Verbrechen gegen das deutsche Grundgesetz, was ja die heilige Verfassung der Obrigkeit ist, welche das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Denn diese Pseudoverfassung wird doch von allen deutschen Ausnahmegerichten auf das Übelste mit den Füßen getreten. Im Rahmen meiner Beschwerde an das spanische Gericht habe ich die deutschen Verbrechen gegen das deutsche Grundgesetz UND die spanische Verfassung auch in einem Dokument erstellt. Die deutsche Version hier.

RN 5: Wenn diese Frau Arndt auch nur wieder mit der erbärmlichen und perversen, opferverachtenden Lüge argumentiert, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte vorliegen, die es nach kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt, dann bezweifle ich, dass diese Frau meine Dokumente gelesen hat. Oder vielleicht auch nicht verstanden. Zudem bezweifle ich, dass diese Frau überhaupt Jura studiert und einen gültigen Abschluss erlangt hat. Meine Fakten und Beweise zeigen sogar jedem Laien mehr wie deutlich, das verfolgbare, BEWIESENE, Straftaten gegen mich vorliegen. Oder ist diese Frau Arndt auch so pervers, dass sie an Qual und Folter und versuchtem Mord gegen einen schwer kranken Invaliden aufgeilt? In einem hat sie Recht. Es liegt nicht eine verfolgbare Straftat vor, es liegen zahlreiche verfolgbare Straftaten vor.

RN 6: Es liegen von meiner Seite keine Anhaltspunkte vor? Ich habe mit allen Dokumenten, und diese Frau Arndt hatte im Rahmen der Kumpanei mit dem OLG Stuttgart garantiert auch Akteneinsicht, bewiesen, dass nicht nur Anhaltspunkte, sondern Beweise für die perversen Verbrechen der kriminellen Stuttgarter (und anderer) Justiz und Staatsanwaltschaften vorliegen. Insbesondere ist es eindeutig bewiesen, dass ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis und auch eine Unterschlagung seitens des Hauser vorliegt. Desweiteren: Wenn ein Staatsanwalt von solch schweren geplanten Verbrechen, also der versuchte Mord, aus niedrigsten Beweggründen, durch schwerste Folter gegen mich, erfährt, ist er nach dem Legalitätsgrundsatz zu Ermittlungen verpflichtet. Führt er diese aus Gründen des Schutzes der Täter nicht aus, unter anderem auch, weil es seine Berufskollegen sind, ist das eine Strafvereitelung im Amt, wie es sie perverser und schlimmer nicht mehr geben kann. Nein, Hauser wäre nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet, er wäre verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Und zwar gegen seine Kumpane, die Täter (Verbrecher) die er aber lieber bei den Verbrechen schützt. Was ihn zum Mittäter macht. Schuldig der Beihilfe zu versuchtem Mord durch schwere Folter.

RN 7: Ach ja? Es ist also abwegig, dass dieser Hauser die an den Opferschutzbeauftragten Briefe unbefugt zur Kenntnis genommen und diesem unterschlagen hat? Das dieser Fakt bewiesen ist, habe ich weiter oben ausführlich dargelegt. Und dann mit dieser wirklich kriminellen Aussage, es entspräche gängiger Praxis, Straftaten gegen das Briefgeheimnis und Straftaten der Unterschlagung zu begehen. Klar das die deutsche Justiz den Bach runter geht. Wenn dort Verbrechen legal werden, wenn man sie nur oft genug ausführt. Bei einem Einbrecher ist es auch gängige Praxis, in Geschäfte oder Wohnungen einzubrechen. Wenn er das also 5 Jahre lang macht, ohne erwischt zu werden, ist es bei ihm auch gängige Praxis und somit straffrei? Das sagt mir doch mittlerweile wieder alles. Wenn ich ein deligieren meiner Briefe durch den Empfänger an dritte Personen verbiete, dann steht es ihm eben nicht frei, dies dennoch zu tun. Dann hat der Empfänger im Zweifelsfall die Briefe zurückzusenden, mit dem Vermerk, dass sie nicht bearbeitet werden können, weil nicht deligiert werden darf. Nein, es ist für mich bewiesen, dass Herr Dr. Uwe Schlosser nichts von dieser Sache erfahren hat. Und Hauser eigenmächtig und kriminell handelt. Und wieder hat Arndt nichts von mir gelesen. Ich habe den Hauser (und er als Staatsanwalt ist zur Verfolgung verpflichtet) der Strafvereitelung im Amt beschuldigt, und nicht Herrn Uwe Schlosser.

RN 8: Es ist keinsfalls unabhängig von der Amtsbezeichnung. Diese Aussage beweist MIR nur einmal mehr, dass die Staatsanwältin die derartiges behauptet, nicht im Studium aufgepasst haben kann. Falls sie überhaupt einen gültigen Abschluss in Jura hat, was unbedingt zu prüfen ist. Jemand, der nach einem Jurastudium sein zweites Staatsexamen bestanden hat, der ist einfach nur "Volljurist". Weder zunächst Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter. Staatsanwälte müssen ernannt werden. Somit ist die Aussage der Staatsanwältin Arndt absolut falsch. Denn jeder ernannte Staatsanwalt hat die verbindlichen und rechtlichen Pflichten, wie jeder ernannte Staatsanwalt. Sonst wäre Hauser ja lediglich Mitarbeiter des Opferschutzbeauftragten. Er nennt sich aber selber Oberstaatsanwalt. Also hat er auch die Recht und Pflichten eines Oberstaatsanwaltes zu vertreten. Da es keine freiberuflichen Staatsanwälte gibt, muss auch dieser Staatsanwalt Hauser zwingend einer Staatsanwaltschaft zuzuordnen sein. Nach meinem dafürhalten dürfte es wohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart sein. Dementsprechend ist auch dieser Dr. Hause dem § 152 StPO verpflichtet. Tatsächlich gilt sogar: Das Legalitätsprinzip aus §§ 152 II, 170 StPO besagt, dass der Staatsanwalt bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ermittlungen durchführen und ggf. Anklage erheben muss. Dies würde sogar gelten, wenn der Staatsanwalt seine Informationen privat erlangt hat. (Quelle Lecturio.de). Aber das ist in meinem Fall ja nicht einmal der Fall. Dieser Staatsanwalt (und ernannter Staatsanwalt mit all seinen Pflichten bleibt er, bis er seines Amtes enthoben wird, aber da wiederhole ich mich ja), ist von mir hochoffiziell in seiner Arbeitszeit über die schlimmen Verbrechen gegen mich aufgeklärt worden. Aufgrund seiner ihm gesetzlich auferlegten Pflicht hätte er in diesem Fall strafrechtlich ermitteln, zumindest aber den Fall an eine zuständige Staatsanwaltschaft übergeben müssen. Ist aber von diesem Staatsanwalt Hauser vorsätzlich nicht geschehen. Somit ist die Strafvereitelung im Amt (unter vielem Anderen) eine erwiesene Sache.

RN 9: Nein, ich habe bei weitem kein Verständis dafür, wenn ein Dokument nicht unterschrieben ist, ausschließlich weil sich die Person, die zur Unterzeichnung verpflichtet wäre, gegen die Gesetze wendet, weil sie weiß, dass sie vorsätzlich strafbar handelt, was durch die Staatshaftung nicht gedeckt ist, und so die private Haftung rechtswidrig ausschließen will. Ich bestehe darauf, dass ich dieses Schreiben von dieser Staatsanwältin Arndt nochmals erhalte, und zwar nicht als solch einen rechtsungültigen Entwurf, sondern als rechtsgültige Entscheidung, welche von dieser Staatsanwältin eigenhändig, nach den Vorschriften des BGB unterzeichnet ist. Weder mit Handzeichen, noch mit Paraphe, sondern mit eigenhändiger Unterschrift, die es zulässt, zu verifizieren, dass dieser Bescheid tatsächlich von dieser Person stammt.
Mein Schreiben unter Verweis auf diese Begründung.
Übermittlungsbestätigung
Lesebestätigung

Erklärung: Aus Gründen der Rechtssicherheit zwecks der Fristeinhaltunghabe ich versucht, die Beschwerde auch per FAX an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zu übermitteln. Aber auch diese Behörde verweigert (wie auch alle Stuttgarter Gerichte) dem Bürger die Übermittlung von Dokumenten per FAX. Eine Übertragunung ist nicht möglich. Für mich ein Beweis mehr, wie diese Behörden agieren.
Denn:
Eine Übertragung per Mail wird in der Regel nicht als rechtskräftige Beschwerde gewertet. Klar, Internet ist ja auch Neuland (Zitat Merkel). Auch wird nicht auf meine Forderung eingegangen, mir die Dokumente per Mail zuzustellen. Mit dem Effekt, dass man die Briefpost an mich erst so spät aufgibt, dass aufgrund der Laufzeit schon dabei jede Frist boykottiert wird. Und wenn ich jetzt auch noch per Postbrief antworten soll, was dann weitere 2-4 Wochen dauert, ist JEDE Frist verstrichen. Darin sehe ich pure Absicht, einen Rechtsweg zu blockieren.

Und jetzt muss ich erst einmal warten, ob die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eine rechtstaatliche Behörde ist, oder sich der kriminellen/terroristischen Vereinigung, bestehend aus großen Teilen der drei deutschen Staatsgewalten, anschließt.

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Weitere Versuche, Opferschutz in der BRD zu erlangen

Ein guter Mitstreiter hat mich auf eine Webseite aufmerksam gemacht, auf welcher ich diverse Opferschutzorganisationen finden konnte. Im folgenden werde ich hier meine Anschreiben an diese Organisationen veröffentlichen, und auch deren Antworten, sofern denn welche erfolgen. Meine Anschreiben haben alle den gleichen Text, so dass ich dieses nur einmal hier verlinken werde, ansonsten nur noch die Adressaten und deren mögliche Antworten darunter aufliste.

Gesamtdokument 1 an die Opferschutzinstitutionen
Achtung liebe Leser: Dieses Dokument beinhaltet auch die Dokumente, die bereits direkt hierüber verlinkt wurden. Daher bitte nicht wundern.

Anfragen an:
(Info: Zunächst wird der name genannt, verlinkt auf die entsprechende Web-Adresse. Unter Mail wird die angeschriebene Mailadresse verlinkt.)


Bislang, heute ist der 24. Januar 2021, hat keine der oben genannten ANGEBLICHEN Opferschutzorganisationen geantwortet. Somit ist bewiesen, dass es diese Vereinigungen nur gibt, damit diverse Leute nicht unerhebliche Gehälter kassieren. Opferschutz existiert in dieser BRD-Diktatur definitiv NICHT mehr. Nur noch Täterschutz, im Rahmen des Schutzes hochgradig krimineller Staatsdiener wie Politiker, Staatsanwälte und Richter.

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Brief an alle Ministerpäsidenten, Innenminister, Justizminister der Bundesländer

Mittlerweile dürfe es auch jedem Leser klar geworden sein, dass es keinerlei Sinn macht, sich an die Bundes-Machtelite zu wenden, da von dieser hochnäsigen Gruppierung ja der kleine Bürger verächtlich ignoriert wird. Aber, nun gut, werden wir einmal einen Versuch unternehmen, wie Politiker auf Landesebene reagieren. Dazu habe ich einen halbwegs ausführlichen Brief an alle Ministerpräsidenten, alle Justizminister und alle Inneminister der Länder geschrieben. Ich werden im Folgenden den Schriftverkehr verlinken. Für interessierte füge ich auch noch die Mailingliste dieser Personen bei.
Anschreiben an die Landesminister
E-Mail dazu
Übermittlungsbestätigung der Mails (Link folgt)
Liste der E-Mail-Adressen der Landesminister

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Brief an den Opferschutzbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke

In den hier verlinkten Schreiben, Mail an den Opferschutzbeauftragten der Bundesregierung und Brief an den Opferschutzbeauftragten der Bundesregierung, habe ich eindeutig auf das Briefgeheimnis gemäß Artikel 10 Grundgesetz und § 202 StGB hingewiesen. Und zwar sehr eindeutig, wie darin nachzulesen ist. Zudem habe ich auch auf die Vorschriften des § 246 StGB aufmerksam gemacht, nach dem eine Weigerung der persönlichen Zustellung an Herrn Prof. Dr. Franke eindeutig den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt. In diesen Fällen würde ich auch wieder einen Strafantrag einreichen, wohlwissend, dass dieser rechtswidrig, also kriminell, von den zuständigen Staatsanwaltschaften wieder abgelehnt wird. Wie es in einer Diktatur üblich ist. Die wissen auch die Mitarbeiter dieses Herrn Prof. Dr. Franke sehr genau. Aus diesem Grund muss ich leider davon ausgehen, das derart geschützte Mitarbeiter meinen Brief tatsächlich unterschlagen, weil sie ja durch diese Justizdiktatur einen Freibrief für derartige Straftaten haben. Entsprechend werde ich den Brief hiermit dann eben auch Öffentlich zustellen. Worauf ich auch in dem Brief an Prof. Dr. Franke verweise. Somit ist die Zustellung eindeutig erfolgt und auch ein Prof. Dr. Franke kann sich danach nicht herausreden, den Brief nicht erhalten zu haben.

Bestätigung für die Übermittlung


Diverse Schriftverkehre mit den Folterbeauftragten der UN Nils Melzer und anderen Abteilungen der UN

Schreiben an Nils Melzer und UN vom 07.01.2021

Leider bekommt man ja bei Briefen an die verschiedensten Stellen der Vereinten Nation (UN) keine Antwort, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Aus diesem grund habe ich mich nocnmals an den Sonderbeauftragten Folter bei der UN, an Herrn Nils Melzer gewandt. Aber auch an andere Abteilungen der UN, die sich mit diesem Thema befassen. Den Brief habe ich in Deutsch und Englisch verfasst, für den Fall, dass mein Englisch partikular nicht so gut verständlich ist. Zunächst hier meine Mail an die UN (in englisch, für die deutsche Übersetzung einfach etwas herunterscrollen). Auch wenn die UN nicht mal kurzdie Übermittlung der ingangsbestätigung anklickt, habe ich dennoch den Beweis, dass die Mail übertragen wurde. Und hier letztendlich meine Anschreiben an Nils Melzer und die UN


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